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Angefragter Suchbegriff: abtretung
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Vertragliche Ansprüche kann man grundsätzlich abtreten, so auch Ansprüche aus einem Mietvertrag der Wohnung, z.B. aus einer geleisteten Kaution. Schriftliche Vereinbarung über Abtretung ist zu empfehlen Eine Abtretung von Ansprüchen sollte immer schriftlich vereinbart werden, denn
Grundsätzlich kann der Vermieter die Forderung auf die Miete, die er von seinem Mieter zu bekommen hat, an einen anderen abtreten - das bedeutet, dass eine andere Person, auch eine Bank, die Zahlung der Miete an sich verlangen kann. Abtretung der Miete durch den Vermieter Die



