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Heizkostenabrechnung - Gesamtfläche Haus, der Wohnanlage

In größeren oder mehrteiligen Wohnanlagen ist die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten oft kompliziert.

Ausweis der Gesamtkosten der Heiz- und Warmwasserkosten in der Heizkostenabrechnung

Da aus den eingestellten Gesamtkosten, meist über die Größe der Grundflächen, die Grundkosten der einzelnen Wohnungen errechnet werden, ist es von erheblicher Bedeutung, welche Kosten eigentlich als "Gesamtkosten" in der Abrechnung für Heizkosten und Warmwasser auftauchen. Denn nur wenn klar ist, worauf sich die Gesamtkosten genau beziehen, kann überprüft werden, ob der Anteil der eigenen Wohnung richtig ermittelt wurde.

Wohnanlage - Angaben zur Wirtschaftseinheit prüfen

Praktisch bedeutet dies, dass  die als Gesamtfläche angegebene Quadratmeterzahl auch genau die Gebäudegruppe, das Gebäude oder den Gebäudeteil betreffen muss, dessen "Gesamtkosten" den rechnerischen Anfang der Abrechnung bilden.

Heizkostenabrechnung - stimmt die Angabe der Quadratmeter?

Gibt es hier Zweifel, etwa weil die Quadratmeterangaben nicht zu dem bewohnten Gebäude oder der Wohnanlage passen,  oder die Kosten ungewöhnlich hoch sind, ist meist eine Einsicht in die Rechnungsunterlagen erforderlich. Ergibt diese Einsicht, dass Kosten berücksichtigt sind, die nicht zu dieser Wirtschaftseinheit gehören, oder sind Kosten ohne verständliche Umrechnung aufgeführt, ist die Abrechnung angreifbar.

Einwendungen gegen die Heizkostenabrechnung rechtzeitig erheben

Alle Einwände müssen innerhalb der Einwendungsfrist von 12 Monaten beim Vermieter vorliegen. Das betrifft auch die Angaben zur Wirtschaftseinheit, und gilt auch dann, wenn Sie die Einwände schon zu älteren Abrechnungen gegenüber dem Vermieter erhoben haben. 

Frank Müller, Rechtsanwalt
12307 Berlin
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