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Betriebskosten - Kosten Verbrauchsanalyse für Heizkosten, Warmwasser
Lässt der Vermieter eine Verbrauchsanalyse für die warmen Betriebskosten, also Heizkosten und Warmwasserkosten durchführen, dann kann er die dafür entstehenden Kosten als Betriebskosten auf die Wohnung umlegen.
Verbrauchsanalyse für Heizkosten - einen solchen Auftrag können Vermieter erteilen
Der Vermieter kann eine solche Verbrauchsanalyse in Auftrag geben. Diese soll dann die Verbräuche der letzten drei Jahre umfassen. Die Ergebnisse sollen das Kostenbewusstsein verbessern und damit zu sparsamer Verwendung von Energie beitragen. Es können auf diese Weise auch Bereiche entdeckt werden, in denen Energie ohne entsprechenden Nutzen verloren geht.
Mietwohnung - die Kosten der Verbrauchsanalyse für Heizkosten können Betriebskosten sein
Energie soll möglichst effektiv und sparsam genutzt werden. Es kann daher nützlich sein, den Energieverbrauch im Haus zu analysieren, also genau zu schauen, wo wieviel Energie für Heizung und Warmwasser verbraucht wird.
- Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine solche Verbrauchsanalyse beauftragt.
Verbrauchsanalyse Heizkostenverbrauch als Betriebskosten der Heizkostenabrechnung
Die Kosten für eine derartige Verbrauchsanalyse gehören nach der Heizkostenverordnung zu den umlegbaren Betriebskosten.
Falls Kosten einer Verbrauchsanalyse als Betriebskosten erischtlich sind: Mieter sollten darauf bestehen, dass die als Betriebskosten in Rechnung gestellte Verbrauchsanalyse vorgelegt wird. Wenn das nicht geschieht, verlangen Sie Belegeinsicht.
Beachten Sie bitte, Einwendungen müssen Sie innerhalb eines Jahres erheben: Heizkostenabrechnung - Widerspruch, wann endet Einwendungsfrist?
Redaktion
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