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Infrarotheizung in Mietwohnung - Zustimmung des Vermieters

Eine Infrarotheizung als Mieterin oder Mieter in der Wohnung aufstellen, an Wänden montieren. Dafür braucht man in der Regel keine Genehmigung des Vermieters.

Einbau Infrarotheizung in Mietwohnung - keine bauliche Änderung, keine Genehmigung

Bei einer normalen Wohnungsausstattung braucht man keine verstärkten Leitungen, meist reicht es, die Heizung in eine vorhandene Steckdose einzustecken. 

  • Daher brauchen Sie für den Anschluss einer Infrarotheizung keine Zustimmung / Genehmigung des Vermieters. 

Aber immer sollte geprüft werden, ob der Stromkreis und die Absicherung am Aufstellort für den Betrieb einer Infrarotheizung geeignet ist.

Was ist eine Infrarotheizung?

Infrarotlicht ist im Sonnenlicht enthalten, vor allem daran liegt es, dass Sonnenlicht wärmt. Infrarotstrahlung kann durch elektrischen Strom erzeugt werden. Bei einer Infrarotheizung werden Infrarotstrahlen in einem geschlossenen Körper - einer flachen Platte - erzeugt und abgestrahlt.

Vereinbarung mit dem Vermieter über Einbau einer Infrarotheizung schließen

Ist die vorhandene Heizung mangelhaft ist (z.B. eine kalte Außenwand würde einen Umbau der Heizung notwendig machen), dann kann vielleicht eine Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen werden. 

Es kann dann durchaus sinnvoll sein, vorher die Zustimmung des Vermieters einzuholen, und eine Vereinbarung mit ihm zu schließen, was z.B. am Ende des Mietvertrags mit der Heizung geschieht, ob der Vermieter diese übernimmt, ob sich der Vermieter an den Kosten des Einbaus ganz oder teilweise beteiligt.

Infrarotheizung - mit Infrarotstrahlen Wände, Mietwohnung heizen

  • Infrarotstrahlen erwärmen fast ausschließlich die festen Körper - Wände, Decke, Möbel. Diese nehmen die Wärmestrahlung auf und geben die Wärme nach und und nach an die Umgebung ab, praktisch ohne eine Luftzirkulation auszulösen. Auch Ihren Körper wärmt die Strahlung direkt auf, wenn Sie z.B. in der Nähe des Heizkörpers sitzen.
Hinweis


Heizkörper, wie wir sie sonst bei der Zentralheizung oder Etagenheizung kennen, werden durch Wasser erhitzt und erwärmen in erster Linie die Luft in ihrer unmittelbaren Umgebung.
Die erwärmte Luft steigt auf, sinkt nach Abkühlung an anderer Stelle im Raum wieder ab. Es entstehen Luftströme, bei denen auch Staub transportiert wird, und die im ungünstigen Fall zu Zuglufteffekten führen.

    Ist der Einbau einer Infrarotheizung sinnvoll?

    Meist ist der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung zu sorgen. Manchmal bleiben aber Teile der Wohnung - z.B. Außenwände - doch kalt. Oder es liegt beim Mieter ein besonderes gesundheitliches Bedürfnis für Strahlungswärme vor.
    Andererseits ist die Erzeugung von Wärme durch elektrischen Strom grundsätzlich wenig effektiv und auch nicht umweltfreundlich, wenn kein Ökostrom bezogen wird. Ob es für Sie als Mieter sinnvoll ist, die ganze Wohnung mit Infrarotheizkörpern auszustatten, muss sorgfältig geprüft werden.



    Redaktion


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