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Gefährlicher Hund des Mieters - Verbot der Haltung durch Vermieter

Durch die Haltung gefährlicher Hunde in einem Mietshaus können andere Mieter gefährdet werden oder sich bedroht fühlen. Mieter können wegen der Haltung gefährlicher Hunde, bzw. eines gefährlichen Tiers im Haus auch Angstzustände entwickeln.

Gefährlicher Hund eines Nachbarn - Vermieter auffordern, Maßnahmen dagegen zu ergreifen

Fühlen sich Mieter bedroht oder sind bedroht, so ist dies dem Vermieter mitzuteilen, damit dieser Maßnahmen ergreift.
​​​​​​​Nachbarn haben einen gefährlichen, aggressiven Hund - Maßnahmen
 

  • Handelt der Vermieter nicht, so sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Verbot der Haltung eines gefährlichen Hundes durch den Vermieter

  • Der Vermieter kann gegenüber dem Mieter eine Abmahnung aussprechen, und gleichzeitig seinen Mieter auffordern, das Tier aus der Wohnung zu entfernen.

Erlaubnis zur Tierhaltung zurücknehmen, wenn von dem Tier eine Gefährdung ausgeht

Selbst wenn eine Erlaubnis für die Haltung einer speziellen Hunderasse vom Vermieter erteilt worden sein sollte, 

  • so kann der Vermieter diese widerrufen, aufheben, wenn von dem Tier eine Gefährdung für andere Mieter ausgeht, Bedrohungssituationen entstanden sind. 

Hierzu muss der Vermieter eine angemessene Frist setzen. 

  • Je nachdem, ob das Tier bereits verhaltensauffällig, aggressiv war, kann die Frist relativ kurz bemessen sein, z.B. eine Woche. 

Erlaubnis zur Hundehaltung für Kampfhund widerrufen

Auch wenn der Vermieter die Hundehaltung seinem Mieter erlaubt hat: Handelt es sich um einen Kampfhund bzw. um eine als gefährlich eingestufte Hunderasse handelt,  so darf der Vermieter die Erlaubnis widerrufen, die Haltung verbieten.

Hinweis


Wird ein gefährlicher Hund trotzdem weiterhin vom Mieter gehalten, so riskiert der Mieter, wenn er bereits eine Abmahnung erhalten hat, die fristlose Kündigung des Mietvertrages.



Redaktion


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