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Vermieter der Wohnung will Abbau der SAT-Antenne

Hat ein Mieter ohne Erlaubnis eine SAT-Anlage installiert, so kann der Vermieter eventuell den Abbau, die Entfernung der Satellitenantenne verlangen.

Aufstellung einer Außenantenne grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Vermieters

Wenn außerhalb der Mietwohnung eine Antenne aufgebaut werden soll, muss dafür eigentlich vorher vom Mieter, von der Mieterin eine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Ob ein Anspruch auf eine solche Erlaubnis besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.

SAT-Antenne wird vom Mieter einer Wohnung fest am Haus, am Balkon montiert

Eingriffe in die Bausubstanz (eine bauliche Veränderung) muss der Vermieter nicht dulden. Wurde die Antenne fest montiert, dann ist die Erlaubnis des Vermieters die Vorrausetzung

Hinweis


Die Aufstellung einer Parabolantenne (SAT-Schüssel) auf Terrasse oder Balkon (ohne feste Montage) ist unter Umständen erlaubt, so die Ansicht vieler Gerichte, denn die Aufstellung kann sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache bewegen.

Vermieter verlangt Abbau der SAT-Antenne vom Mieter einer Mietwohnung

Ob der Vermieter den Abbau der Anlage verlangen kann, kann auch davon abhängig sein, ob die Anlage das äußere Bild des Hauses beeinträchtigt. 

Hinweis


Es kann darauf ankommen, wie gut Sie Ihre Gründe für die Aufstellung einer Antenne erklären können, und wie stark die Interessen des Vermieters (z.B. Erscheinungsbild des Hauses) beeinträchtigt werden.



Redaktion


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