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Fernsehempfang in HD-Qualität in Mietwohnung - Anspruch des Mieters

Ob Mietern die Installation einer SAT-Anlage für HD-Empfang vom Vermieter erlaubt oder der Aufbau vom Vermieter geduldet werden muss, ist abhängig von der jeweiligen örtlichen Situation.

Fernsehempfang in HD-Qualität in der Mietwohnung nicht möglich

Es kommt vor, dass ein Fernseh-Empfang in HD-Qualität in der Mietwohnung nicht möglich ist. Die Frage kann sich dann stellen, ob durch eine SAT-Anlage, eine Satellitenantenne eine Verbesserung möglich ist. Soll eine Satellitenantenne außen am Haus oder Balkon angebracht werden, benötigen Sie als Mieterin oder Mieter dafür die Erlaubnis des Vermieters.

Erlaubnis für Satellitenantenne vom Vermieter einholen

Kabelanschluss der Mietwohnung sichert guten Fernsehempfang

Ist bereits ein Kabelanschluss vorhanden, so dann wird der Vermieter die Installation einer SAT-Anlage meist nicht genehmigen. Es besteht meist auch kein Anspruch auf eine Genehmigung. 

  • Wegen großer regionaler Unterschiede für Empfangsmöglichkeiten kann es aber durchaus möglich sein, dass Ihr Vermieter die Erlaubnis erteilen muss.
  • Eine Beurteilung, ob Ihr Wunsch durchsetzbar ist, Ihr Vermieter Ihnen die Aufstellung einer SAT-Anlage genehmigen muss oder nicht, kann aber nur für den jeweiligen Einzelfall vorgenommen werden.

Anspruch auf Erlaubnis einer SAT-Anlage für besseren Fernsehempfang?

Es kommt darauf an, dass Sie als Mieter oder Mieterin Ihr Verlangen gut begründen können. Hilfreich könnte z.B. die - am besten schriftliche - Auskunft eines Technikers sein, dass ein ordentlicher Fernsehempfang, insbesondere in HD-Qualität, ohne zusätzliche Antenne nicht möglich ist.

  • Für eine deutlich außen sichtbare Satelliten-Antenne, oder gar die Montage an der Außenwand sollten Sie unbedingt vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen, um unnötige Kosten und Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden.

Satellitenantenne ohne Erlaubnis angebracht

Ist ohne vorherige Erlaubnis eine Satellitentenne angebracht worden, dann kann der Vermieter den Abbau verlangen - und er kann sogar dann damit Erfolg haben, wenn er bei vorheriger Nachfrage den Aufbau hätte erlauben müssen.

Vermieter verlangt bei Mietwohnung Abbau der SAT-Anlage 

Abbau der Satellitenantenne bei Ende des Mietvertrags

Haben Mieter mit Erlaubnis des Vermieters eine Satellitenanlage aufgebaut, dann müssen sie am Ende desMietvertrags vor der Rückgabe der Wohnung diese Einrichtung abbauen.

Einbauten, Anbauten der Mieter entfernen

Anders ist das nur, wenn früher ausdrücklich vereinbart worden ist, dass diese Einrichtung auch nach Mietvertragsende bleiben kann oder sogar bleiben soll.




Redaktion


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