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Hausfrieden - jeder ist dazu verpflichtet, darf nicht stören, belästigen

Nicht nur als Mieter selbst ist man verpflichtet den Hausfrieden zu wahren. Jeder, der sich in Ihre Wohnung begibt, in der Wohnung ebenfalls wohnt, auch Mieter ist, oder zum Haushalt gehört (Lebenspartner, Freund, Freundin) ist verpflichtet den Hausfrieden einzuhalten. Dies gilt auch für Untermieter.

Hausfrieden - alle Mieter müssen sich daran halten, auch Besucher, Vermieter, Hausverwalter

Das gilt auch für Nachbarn, den Vermieter, den Verwalter, für Besuch, auch für Mitarbeiter von Firmen, die in Ihrer Wohnung arbeiten.

In ihrer Wohnung haben Mieter das "Hausrecht": 
Hausrecht des Mieters - Was bedeutet das, gilt das immer? 

  • Wer auf Ihre Aufforderung hin Ihre Wohnung nicht verlässt, begeht Hausfriedensbruch.

Mieter untereinander müssen den Hausfrieden wahren

Dabei spielt es keine Rolle, ob es eine besondere Hausordnung gibt oder nicht.

Auch Ruhestörungen durch Lärm können eine Störung des Hausfriedens sein.
Lärm - Ãœbersicht zu Ursachen von Ruhestörungen im Mietrecht 

Störung des Hausfriedens durch andere Mieter - Vermieter soll Störung beseitigen

Mieter können sich an ihren Vermieter wenden und die Beseitigung der Störung verlangen - der Vermieter hat für die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache zu sorgen (§ 535 BGB). 

Der Vermieter kann entscheiden, wie er die Störung beseitigt, es können keine bestimmten Maßnahmen verlangt werden.

Der Vermieter muss feststellen, ob die Auswirkungen einer gemeldeten Störung den Hausfrieden nachhaltig belasten.

Der Vermieter kann sich aus einem den Hausfrieden störenden Streit zwischen Mietern seines Hauses nicht einfach heraushalten, Mieter bitten oder auffordern, einen Streit unter sich zu klären, z.B. wenn es sich um häufige Lärmbelästigungen handelt:
Ruhestörung - Nachbar stört, macht Lärm, was ist erlaubt? 

Schwere Störung des Hausfriedens kann zur Mietminderung berechtigen

Schwere Störungen des Hausfriedens, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung für die Nutzung der Wohnung führen, können zu einer Mietminderung berechtigen.
Die Störung ist dem Vermieter als Mangel mitzuteilen: 
Mietminderung - Vermieter müssen Mängel mitgeteilt sein 

Beleidigungen, Bedrohungen unter Mieter als Störung des Hausfriedens

Mieter müssen gegenseitig feindseliges und auch sonstiges "friedensstörendes" Verhalten vermeiden,

  • selbstverständlich auch Beleidigungen, Bedrohungen oder gar Tätlichkeiten.
  • Grundsätzlich gilt, auch wenn das manchmal schwer fällt: Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren, und  anderen nicht feindselig gegenüber zu treten.
    Selbst wenn Sie völlig im Recht sind: Ihr Recht ist besser durchsetzbar, wenn Sie selbst nicht "aus der Rolle fallen".

Zwischen Mieter und Vermieter ist der Hausfrieden zu wahren

Zwischen Mieter und Vermieter spielt der Hausfriede ebenfalls eine Rolle:

Beleidigende und herabsetzende Äußerungen über den Vermieter in der Öffentlichkeit können als Störung des Hausfriedens angesehen werden, auch wenn der Vermieter nicht im Haus wohnt: 
Kündigung des Mietvertrags wegen Beleidigung 

Auch Graffiti am Haus kann eine Störung des Hausfriedens sein: 
​​​​​​​Fristlose Kündigung Mietwohnung - Urteil 

Durch wen oder wie wird der Hausfrieden gestört?



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