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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Indexmiete Wohnung - Zeitpunkt für Zahlung der Mieterhöhung
Ist für die Mietwohnung wirksam eine Indexmiete vereinbart, dann erfolgt durch die Änderung des Lebenshaltungskostenindex eine Veränderung der Miete, wenn der Vermieter ein entsprechendes Schreiben für die Indexmietänderung übersendet hat. Ab welchem Zeitpunkt ist die Änderung der Miete zur Zahlung fällig?
Mieterhöhung bei Indexmiete - Zeitpunkt der Mieterhöhung
Die Erhöhung einer Indexmiete erfolgt dadurch, dass der Vermieter eine Mietänderungserklärung übersendet.
Indexmietvertrag - Mieterhöhung wegen Indexänderung wirksam? ​​​​​​​
Liegt dieses Schreiben vor, dann tritt die Indexmietänderung mit dem Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung ein, wenn die Miete zuvor mindestens 12 Monate unverändert war.
Neue Indexmiete - ab wann ist eine Indexmietänderung zur Zahlung fällig?
Eine Indexmiete darf alle zwölf Monate steigen.
Der Vermieter teilt in einem Schreiben, das Sie am 4. März erhalten, die Veränderung des Lebenshaltungskostenindex und die daraus folgende Mieterhöhung mit.
- Im März und auch im folgenden Monat April ändert sich die Miete nicht,
aber ab Mai müssen Sie
- wenn die Erhöhungserklärung korrekt und berechtigt ist -
​​​​​​​die erhöhte Miete bezahlen. - Der § 557b BGB ist zu beachten:
§ 557b Indexmiete
​​​​​​​Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.
Sind Sie unsicher, ob die Vertragsvereinbarung oder die Erhöhungserklärung in Ordnung ist, so sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.
Es ist sicherer, die Erhöhung unter Rückforderungsvorbehalt zu zahlen.
Denn eine unberechtigte Nichtzahlung einer Mieterhöhung kann zu Mietrückständen führen, der Vermieter kann bei entsprechenden Rückständen eine ordentliche Kündigung oder sogar eine fristlose Kündigung schicken.
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