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Modernisierungsmieterhöhung für einzelne Maßnahmen

Die Ausführung der Modernisierungsmaßnahmen erfolgt oft nach und nach, der Vermieter kann eine Aufteilung der Modernisierungsarbeiten vornehmen und für bereits einzelne abgeschlossene Maßnahmen eine Mieterhöhung verlangen.

Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude werden vom Vermieter aufgeteilt

Wird vom Vermieter eine Modernisierung durchgeführt, dann werden die Maßnahmen oft umfangreich in einem Paket angekündigt.

Kann eine Modernisierung in verschiedene Einzelmaßnahmen aufgeteilt werden, die für sich abgeschlossen werden können, dann kann der Vermieter für diese Modernisierungsmaßnahmen einzelne Mieterhöhungen verlangen.

  • Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung kann grundsätzlich erst verlangt werden, wenn die Modernisierung bzw. eine für sich abgeschlossene Modernisierungsmaßnahme beendet ist.

Mieterhöhung wegen Modernisierung - Vermieter will für Einzelmaßnahme Miete erhöhen

Der Bundesgerichtshof hält das weitgehend für möglich.

  • Es wird also ggf. darauf ankommen, beim Amtsgericht und beim Landgericht kritisch zu beleuchten, ob die einzelne Modernisierungsmaßnahme für die Mieter wirklich einen Nutzen bringt, bevor die anderen abgeschlossen sind.

Redaktion


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