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Mieter verstorben - Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrags
Gibt es mehrere Mieter, dann endet der Wohnungsmietvertrag nicht mit dem Tod eines Mieters. Ist einer von mehreren Mietern verstorben, so haben die anderen Mitmieter ein Sonderkündigungsrecht - sie können nach Kenntnis vom Tod mit der gesetzlichen Kündigungsfrist die Wohnung kündigen - dadurch besteht die Möglichkeit, einen Zeitmietvertrag oder auch einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss vorzeitig zu beenden.
Tod eines von mehreren Mietern - Mietvertrag wird mit verbleibenden Mietern fortgesetzt
Oft wird ein Mietvertrag von zwei oder mehreren Mietern gemeinsam abgeschlossen. Es kann aber auch im Verlauf des Mietverhältnisses dazu kommen, dass weitere Personen dem Mietvertrag beitreten,
- Verstirbt nun eine dieser Personen, dann endet dadurch der Mietvertrag nicht, § 563a BGB. Er wird mit den verbleibenden Mietern fortgesetzt.
Verbleibende Mieter der Wohnung können vor anderen Berechtigten den Mietvertrag fortsetzen
Andere Mieter einer gemeinsamen Wohnung haben für die Fortsetzung des Mietvertrags Vorrang vor Erben des verstorbenen Mieters.
Todesfall - Rechte zum Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag
Rechte zum Eintritt in den Mietvertrag für Ehegatten, Haushaltsangehörige (die nicht Mieter sind) oder Erben, entstehen erst mit dem Tod des letzten verbliebenen Mieters.
Weiterführung des Mietvertrages durch mitwohnende Ehegatten
Eintritt von anderen Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag
Fortführung des Mietvertrages durch Erben
Mieter verstorben - Sonderkündigungsrecht für Mitmieter - Ausübungsfrist - Kündigungsfrist
Das Gesetz gibt aber den Mitmietern ausdrücklich ein Sonderkündigungsrecht, § 563a Abs. 2 BGB.
Sie sollen nicht an einem Vertrag festgehalten werden, der ohne den verstorbenen Mitmieter aus ihrer Sicht nicht sinnvoll oder zu belastend ist.
- Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mitmieters ausgeübt werden, das heißt, innerhalb dieser Frist muss das Kündigungsschreiben beim Vermieter eingehen.
Beweis für die Zustellung von Briefen - Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, alle verbliebenen Mitmieter müssen unterschreiben.
- Es muss ausdrücklich angegeben werden, dass die Kündigung wegen des Todes des Mitmieters errfolgt, sinnvollerweise gibt man an, wann man von dessen Tod erfahren hat.
- Die Kündigung beendet dann das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Gemeinsame Mietwohnung, Todesfall - Kündigung Staffelmietvertrag mit Kündigungsausschluss
Auch bei einem Staffelmietvertrag mit Kündigungsausschluss kann eine vorzeitige Vertragsbeendigung in Frage kommen:
Staffelmiete Mietwohnung - Regelungen - Vereinbarung wirksam?
Sonderkündigungsrecht ausüben, weil Mieter an den Mietvertrag der Wohnung gebunden sind
Das (Sonder)-Kündigungsrecht kann hilfreich sein, wenn eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags für längere Zeit ganz ausgeschlossen wäre,
- beim Zeitmietvertrag:
Zeitmietvertrag vor Vertragsende als Mieter kündigen - Gründe
Untervermietung, keine Erlaubnis - Zeitmietvertrag kündigen - bei Mietverträgen mit Kündigungsausschluss
- oder bei einem Mietvertrag mit fester Verlängerungsklausel.
Vermieter - kein Kündigungsrecht wegen Tod eines von mehreren Mietern
Der Vermieter hat in diesem Fall kein besonderes Kündigungsrecht. Solange also keine Vertragsverletzungen vorkommen, oder andere Kündigungsgründe entstehen, muss der Vermieter den Vertrag mit den restlichen Mietern fortsetzen.
Redaktion
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