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Mieterhöhung - Kündigung der Wohnung durch Mieter
Mieter können wegen einer Mieterhöhung den Mietvertrag der Wohnung kündigen. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht. In welchen Fällen kann das Sonderkündigungsrecht wegen einer Mieterhöhung wahrgenommen werden?
Mieterhöhung - für Mieter kann ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnung bestehen
Will der Vermieter eine Mieterhöhung ein Zustimmungsverlangen für eine Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, dann besteht für Mieter die Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen, § 561 BGB.
Mieterhöhung wegen einer Modernisierung - Sonderkündigungsrecht für Mieter besteht
Schon bei Erhalt einer Modernisierungsankündigung kann der Mietvertrag gekündigt werden.
Kündigung der Wohnung durch Mieter wegen Ankündigung einer Modernisierung
Schickt der Vermieter eine Mieterhöhung wegen Umlage der Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, dann haben Mieter auch das Sonderkündigungsrecht, allerdings nicht bei einer nur geringfügigen Mieterhöhung.
Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung für die Mietwohnung - Frist beachten
Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist ausgeübt werden, nämlich bis zum Ende des zweiten Monats, nachdem die Mieterhöhung zugegangen ist.
- Weitere Einzelheiten und Beispiel: Mietvertrag wegen Mieterhöhung kündigen
Die Mieterhöhung bei einem Staffelmietvertrag - kein Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht wegen einer Mieterhöhung besteht nicht, wenn eine Staffelmiete, ein Staffelmietvertrag vereinbart ist - die Kündigung des Mietvertrages mit der ordentlichen Kündigungsfrist ist aber trotzdem möglich, wenn kein Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart ist.
Kündigungsverzicht, Kündigungsausschluss im Mietvertrag
Mieterhöhung bei Indexmietvertrag - kein Sonderkündigungsrecht für Mieter
Mitteilung einer Indexmieterhöhung: Bei einer Mieterhöhung wegen eines Indexmietvertrages besteht kein Sonderkündigungsrecht. Der Mietvertrag kann in diesen Fällen aber normal gekündigt werden, wenn kein zeitlicher Kündigungsausschluss besteht.
Bei Erhöhung der Betriebskosten für die Wohnung besteht kein Sonderkündigungsrecht
Durch die Erhöhung der Betriebskosten erhöht sich zwar die Gesamtmiete - aber es besteht deshalb kein Sonderkündigungsrecht.
Mietvertrag wegen Mieterhöhung kündigen - Mieterhöhung ist nicht zu zahlen
Wenn Sie von dem Sonderkündigungsrecht - rechtzeitig - Gebrauch gemacht haben, beenden Sie damit den Mietvertrag zum Ende des dann übernächsten Monats.
Beispiel: Mietvertrag wegen Mieterhöhung kündigen
- Bis zum Ende dieser Sonderkündigungsfrist muss die erhöhte Miete nicht bezahlt werden.
Es bleibt also bis zum Ende des Mietvertrags bei der bisherigen Miethöhe.
Kann die Wohnung nicht zum Ende der Sonderkündigungsfrist zurückgeben werden, so kann der Vermieter eine höhere Nutzungsentschädigung bekommen.
Redaktion
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