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Ende Untermietvertrag - Rückgabeprotokoll - Rückzahlung Kaution
Hat der Hauptmieter einer Wohnung mit einem Untermieter einen Untermietvertrag geschlossen, dann ist der Hauptmieter gegenüber dem Untermieter selbst "Vermieter". Wie bei einem normalen Mietvertrag sollte ggf. ein Rückgabeprptokoll erstellt werden und öfter haben Untermieter eine Kaution gezahlt, die dann zur Rückzahlung ansteht.
Die Kaution im Untermietverhältnis - Untermieter hat Kaution gezahlt
Eine Kaution ist auch in einem Untermietverhältnis möglich, wird als Sicherheit für Beschädigungen und für eventuelle Mietrückstände vereinbart.
In diesem Fall gelten für alle sich in diesem Zusammenhang ergebenden Fragen die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts z.B.:
Höhe der Kaution.
Rückzahlung und Abrechnung der Kaution gegenüber dem Untermieter
Wurde eine Kaution gezahlt, dann ist die Abrechnung und Rückzahlung der Kaution vorzunehmen.
Die Kaution muss nicht sofort zurückgezahlt werden, der Untervermieter kann Ansprüche prüfen.
- Grundsätzlich:
Die Kaution kann zum Teil oder insgesamt vom Hauptmieter = Untervermieter einbehalten werden, wenn ein begründeter Anspruch dafür besteht. - Die Kaution ist immer dann zurückzuzahlen, wenn der "Untervermieter" (hauptmieter der Wohnung) keine Forderungen, kein Zurückbehaltungsrecht mehr hat.
Die Ratgeber können Sie überall kaufen, wo es eBooks gibt, z.B. bei
Kaution des Untermieters am Ende des Untermietvertrages - Auszahlung und Abrechnung
Die Rückzahlung der Kaution ist auch davon abhängig, ob es sich um eine Pauschalmiete handelte oder ob Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart waren.
Oft ist keine Betriebskostenabrechnung zu erstellen.
Gerade bei der Vermietung von einzelnen Zimmern ist meist eine Pauschalmiete vereinbart.
- Bei Vereinbarung einer Pauschalmiete (inkl. Betriebskosten):
Der Untervermieter = Hauptmieter kann sich mit der Prüfung von Ansprüchen und mit der Abrechnung der Kaution bis zu 6 Monate Zeit lassen, wenn keine Regelung zur Rückzahlung der Kaution im Rahmen der Rückgabe des / der untervermieteten Zimmer getroffen wurde.
Untermieter hat Vorauszahlungen für Betriebskosten geleistet - Abrechnung der Kaution
Wurden aber Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart, muss jährlich abgerechnet werden:
Die Abrechnung gegenüber dem Untermieter muss bis spätestens 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode erfolgen.
Bis zum Ende der Abrechnungsfrist kann ein angemessener Teil der Kaution für eine Betriebskostenforderung vom "Untervermieter" einbehalten werden, z.B. 100 Euro.
Der Rest der Kaution, also der Kautionsbetrag abzüglich der z.B. 100 Euro, sollte spätestens nach 6 Monaten abgerechnet und mit Zinsen an den ehemaligen Untermieter ausbezahlt werden.
Tipp
Eine Einigung über die pauschale Abgeltung für eventuell noch zu zahlende Betriebskosten ist für die zeitnahe Abrechnung und Rückzahlung der Kaution sinnvoll. Dies kann im Übergabeprotokoll vereinbart werden.
- Verjährung:
Der Untermieter kann die Kaution bis 3 Jahre nach Ende des Untermietvertrages zurückfordern.
Ende Untermietvertrag - Beispiel für ein Rückgabeprotokoll, Regelung zur Kautionsrückzahlung
Ein Übergabeprotokoll sollte bei der Rückgabe gemeinsam erstellt werden. Darin können Mängel aufgeführt werden bzw. es wird festgestellt, dass alles in Ordnung ist.
- Im Protokoll können für bestehende Mängel die Einzelheiten geregelt werden und auch der Zeitpunkt für die Rückzahlung der Kaution kann vereinbart werden.
Ende Untermietvertrag - Ausführung der Renovierung, der Schönheitsreparaturen
Nach dem Gesetz (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen auszuführen. Ist im Untermietvertrag nicht wirksam vereinbart, dass der Untermieter die Schönheitsreparaturen auszuführen hat, dann bleibt es bei der gesetzlichen Regelung - der Untervermieter (Hauptmieter) trägt eventuell fällige Schönheitsreparaturen.
Mustervorlage - Rückgabeprotokoll bei Ende des Untermietvertrags
Wurde beim Einzug ein Übergabeprotokoll erstellt, dann sollte dieses als Grundlage für das Rückgabeprotokoll verwendet werden.
Eine Mustervorlage für ein Rückgabeprotokoll finden Sie hier:
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