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Abrechnungsperiode für kalte Betriebskosten
Die Abrechnungsperiode für kalte Betriebskosten ist normalerweise das Kalenderjahr.
Es kann aber auch mietvertraglich jeder beliebige andere Jahreszeitraum vereinbart werden, z.B. vom 1. September eines Jahres bis 30. August des Folgejahres.
Hinweis
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: