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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Vermieter will zusätzliche Kaution für Einbauten, Umbauten
Vermieter können die Genehmigung für vom Mieter geplante Einbauten, Umbauten in der Wohnung von der Zahlung einer zusätzlichen Kaution (auch sogenannte "Rückbaukaution") abhängig machen.
Zusätzliche Kaution für Rückbaumaßnahme von Einbauten, Umbauten
Geht es um Einbaumaßnahmen, die bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht leicht entfernt werden können, und ist davon auszugehen ist, dass für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erhöhte Kosten entstehen, z.B. durch den Rückbau einer Zwischenwand, der Rückbau eines Treppenliftes u.a., darf der Vermieter seine Zustimmung für die Vornahme von Einbauten, Umbaumaßnahmen unter die Voraussetzung der Zahlung einer Sonderkaution stellen.
Bauliche Veränderungen, Umbau der Wohnung - Zustimmung des Vermieters
Für Umbauten, bauliche Veränderungen müssen Mieter die Zustimmung des Vermieters einholen:
Umbauarbeiten - Erlaubnis des Vermieters oft erforderlich
- Versäumen Mieter die Einholung der Genehmigung, so kann der Vermieter, spätestens bei Rückgabe der Wohnung in der Regel verlangen, dass die Umbauten rückgängig gemacht werden.
Rückgabe der Wohnung an Vermieter - Ausbau, Rückbau Einbauten
Nicht genehmigte bauliche Änderungen in der Wohnung sind ein Risiko
Nicht genehmigte bauliche Änderungen sind ein Risiko für Mieter, nicht nur, weil der Vermieter im Fall des Falles sofort die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen kann.
Bauliche Veränderungen, die eine Auswirkung auf die Sicherheit des Gebäudes haben, z.B. ein Durchbruch oder die Entfernung einer tragenden Wand, können sogar zur Kündigung des Mietvertrages führen und es können Schadenersatzverpflichtungen entstehen.
Zahlung der Sonderkaution für Einbauten ist unabhängig von der Mietkaution
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt, sie darf nicht höher sein, als der dreifache Betrag einer monatlichen Kaltmiete.
- Aber:
​​​​​​​Auch wenn durch die zusätzliche Kautionszahlung die zulässige gesetzliche Höhe der Mietkaution überschritten ist, so ist das erlaubt. - Der Vermieter darf auch verlangen, dass die Sonderkaution sofort insgesamt vom Mieter zu zahlen ist, schon vor Beginn der baulichen Maßnahmen.
- Ansonsten muss der Vermieter für eine "Sonderkaution" die gesetzlichen Regeln einhalten, die auch für die Mietkaution gelten.
Sonderkaution, Rückbaukaution ist keine zusätzliche Mietsicherheit für Vermieter
Diese Kaution ist eine zusätzliche Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, wenn die Rückbaumaßnahme am Ende des Mietvertrags vom Mieter nicht, oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Die Sonderkaution darf vom Vermieter ausschließlich für ihm entstehende Kosten im Zusammenhang mit einer eventuell erforderlichen Rückbaumaßnahme für die ehemals erlaubten Umbauten / Einbauten verwendet werden, sie dient nicht als zusätzliche Mietsicherheit.
- Hat der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses keine Ansprüche aus der durch die Sonderkaution abgesicherten Rückbaumaßnahme, so kann der Mieter verlangen, dass dieser Teil der Kaution baldmöglichst abgerechnet und ausgezahlt wird.
Musterbrief - Genehmigung für Umbauten, Einbauten, Baumaßnahmen
Für die Erlaubnis des Vermieters für die Durchführung von solchen Arbeiten kann unser
Musterbrief für die Einholung der Genehmigung
verwendet werden.
Versuchen Sie im Rahmen der Erlaubnis für Umbauten / Einbauten zu vereinbaren, was am Ende des Mietvertrages damit geschehen soll.
Ggf. ist kein Rückbau erforderlich und der Vermieter ist bereit, gegen eine Zeitwertentschädigung, die Einbauten zu übernehmen oder zu gestatten, dass ggf. ein Nachmieter die Einbauten übernimmt.
Weitere Hinweise:
Redaktion
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