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Vermieter der Wohnung will zusätzliche Kaution für Einbauten, Umbauten 

Vermieter können die Genehmigung für vom Mieter geplante Einbauten, Umbauten von der Zahlung einer zusätzlichen Kaution als Sicherheit für die Vornahme eines Rückbaus am Mietvertragsende abhängig machen.

Bauliche Veränderungen, Umbau der Wohnung - Zustimmung des Vermieters

Für Umbauten, bauliche Veränderungen müssen Mieter die Zustimmung des Vermieters einholen:
Umbauarbeiten - Erlaubnis des Vermieters oft erforderlich.

Zusätzliche Kaution für Rückbaumaßnahme von Einbauten, Umbauten in der Wohnung

Geht es um Einbaumaßnahmen, die bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht leicht entfernt werden können, und ist davon auszugehen, dass für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erhöhte Kosten entstehen, z.B. durch den Rückbau einer Zwischenwand, den Rückbau eines Treppenliftes oder anderer für Barrierefreiheit vorgenommener Umbauten, dann dürfen Vermieter ihre Zustimmung für die Vornahme von Einbauten, Umbaumaßnahmen von der Bedingung abhängig machen, dass seitens der Mieter eine zusätzliche Sicherheit, Kaution (Sonderkaution) gezahlt wird.

Zahlung einer Sonderkaution für Einbauten ist unabhängig von der Mietkaution

Die Höhe der allgemeinen Mietkaution ist gesetzlich geregelt, sie darf nicht höher sein als der dreifache Betrag einer monatlichen Kaltmiete.

  • Aber:
    ​​​​​​​Das betrifft nicht eine Sonderkaution für speziell zu genehmigende Umbauten.
    Die Kautionen können also insgesamt höher sein als drei Nettokaltmieten.
  • Der Vermieter darf auch verlangen, dass die Sonderkaution sofort insgesamt vom Mieter zu zahlen ist, schon vor Beginn der baulichen Maßnahmen. 
  • Ansonsten muss der Vermieter für eine "Sonderkaution" die gesetzlichen Regeln einhalten, die auch für die Mietkaution gelten.

Sonderkaution, Rückbaukaution ist keine zusätzliche allgemeine Mietsicherheit für Vermieter

Die Sonderkaution darf vom Vermieter ausschließlich für ihm entstehende Kosten im Zusammenhang mit eventuell erforderliche Rückbaumaßnahmen für die Umbauten / Einbauten verwendet werden, die Sonderkaution ist keine zusätzliche allgemeine Mietsicherheit. 

  • Hat der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses keine Ansprüche aus der durch die Sonderkaution abgesicherten Rückbaumaßnahme, so kann der Mieter verlangen, dass dieser Teil der Kaution baldmöglichst abgerechnet und ausgezahlt wird.
  • Die restliche Kaution müssen Vermieter nicht sofort zurückzahlen:
    Ende Mietvertrag der Wohnung - Frist für Rückzahlung der Kaution

Musterbrief - Genehmigung für Umbauten, Einbauten, Baumaßnahmen

Für die Erlaubnis des Vermieters für die Durchführung von Arbeiten kann unser 

Musterbrief für die Einholung der Genehmigung.

verwendet werden.

Versuchen Sie im Rahmen der Erlaubnis für Umbauten / Einbauten zu vereinbaren, was am Ende des Mietvertrages damit geschehen soll.

Ggf. ist kein Rückbau erforderlich und der Vermieter ist bereit, gegen eine Zeitwertentschädigung die Einbauten zu übernehmen oder zu gestatten, dass ggf. ein Nachmieter die Einbauten übernimmt.

Weitere Hinweise:

Auszug - Entschädigung für Mietereinbauten vom Vermieter

Wohnungsrückgabe - Nachmieter soll Einbauten Ã¼bernehmen

Nicht genehmigte bauliche Änderungen in der Wohnung sind ein Risiko
Nicht genehmigte bauliche Änderungen sind ein Risiko für Mieter, nicht nur, weil der Vermieter möglicherweise sofort die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen kann.

Bauliche Veränderungen, die eine Auswirkung auf die Sicherheit des Gebäudes haben, z.B. ein Durchbruch oder die Entfernung einer tragenden Wand, können zur Kündigung des Mietvertrages führen und es können Schadenersatzverpflichtungen entstehen.


Redaktion


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