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Zeitmietvertrag - Wohnung soll an Dienstverpflichteten vermietet werden
Ein Arbeitgeber kann für Mitarbeiter sogenannte Werkwohnungen / Dienstwohnungen zur Verfügung stellen.
Zeitmietvertrag für Werkwohnung - Wohnung steht nach Ablauf des Vertrages Mitarbeiter zu
In solchen Fällen kann ein Wohnungsmietvertrag befristet für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden, wenn der Vermieter, nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit, die Wohnung für einen sogenannten "Dienstverpflichteten" gebraucht wird, vermietet werden soll.
Zeitmietvertrag - Wohnung soll später an Dienstverpflichteten, Mitarbeiter vermietet werden
Ein Dienstverpflichteter ist jemand, den der Vermieter beschäftigen will.
Das kann z.B. ein Arbeitnehmer oder Angestellter seines Betriebs sein oder ein Hausmeister, der sich um das Gebäude kümmern soll.
Ausreichend für ein zeitlich befristetes Mietverhältnis ist dabei die Absicht des Vermieters, die Wohnung künftig für einen Dienstverpflichteten zu verwenden, die Wohnung danach z.B. an einen seiner Angestellten oder einen Hausmeister zu vermieten.
- Dies gilt auch für Wohnungen, die bisher nicht an Dienstverpflichtete vermietet worden sind.
Dienstverpflichteter - Bedingung für die wirksame Befristung des Zeitmietvertrages
Die Befristung des Mietvertrages ist nur wirksam, wenn der Vermieter den Grund der Befristung bei Abschluss des Mietvertrages schriftlich mitteilt, dieser Grund also z.B. im Mietvertrag aufgeführt ist oder in einem separaten Schreiben an Sie benannt ist.
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