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Zeitmietvertrag - Umbau, Modernisierung der Wohnung als Grund

Ein Zeitmietvertrag kann für eine bestimmte Zeit befristet abgeschlossen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit, dem Zeitpunkt der Befristung, die Wohnung erheblich umbauen, umfangreich instandsetzen, modernisieren oder vielleicht sogar abreissen will.

Vermieter muss Grund für Befristung bei Abschluss eines Zeitmietvertrages mitteilen

Die Befristung ist nur wirksam, wenn der Vermieter den Grund der Befristung bei Abschluss des Mietvertrages schriftlich mitteilt, z.B. im Mietvertrag.
Zeitmietvertrag gültig? Gründe für wirksam befristeten Mietvertrag  

  • Die Befristung ist nur wirksam, wenn der geplante Umbau oder die geplante Instandsetzung durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würde.
  • Hierfür ist eine außergewöhnliche Belastung des Mieters oder des Vermieters erforderlich.
    Beispiel:
    Bei einer Modernisierung oder Instandsetzung ist wegen des Umfanges der Arbeiten die Unterbringung des Mieters im Hotel auf Kosten des Vermieters notwendig.

Umfangreiche Baumaßnahmen als Grund für Zeitmietvertrag der Mietwohnung

Als erhebliche Umbauarbeiten kommen vor allem Modernisierungsmaßnahmen in Betracht, aber auch z.B. die Zusammenlegung zweier kleiner Wohnungen im Gebäude zu einer größeren Wohnung. 

Umfangreiche Instandsetzung als Grund für Abschluss eines Zeitmietvertrags

Die meisten Instandsetzungsarbeiten können auch durchgeführt werden, während die Wohnungen bewohnt sind. Anders bei sehr umfangreichen Instandsetzungen, die die Wohnung längere Zeit unbewohnbar machen, wie z.B. die Bearbeitung morscher Holzdecken eines Altbaus.

    Planung großer Baumaßnahme des Vermieters - Zeitmietvertrag bis Beginn der Bauarbeiten

    Stehen solche Maßnahmen in absehbarer Zeit bevor, dann kann der Vermieter für die Zwischenzeit bis zum Beginn der Baumaßnahmen einen befristeten Mietvertrag abschließen. 

    Zeitmietvertrag bis zum genehmigten Abriss eines Hauses

    Auch ein gemehmigter Abriss des Hauses kann ein Grund für die Befristung des Mietvertrags für die Wohnung sein.  

    Befristeteter Vertrag, Zeitmietvertrag: Maßnahmen müssen zulässig sein

    Die Wirksamkeit der Befristung hängt auch davon ab, dass das geplante Vorhaben des Vermieters zulässig ist. Darunter versteht man, dass die Maßnahme nach den ggf. einschlägigen behördlichen Vorschriften genehmigungsfähig oder genehmigt ist und auch nicht private Rechte von Dritten, z.B. von Nachbarn, entgegenstehen.

    Beginn der Maßnahmen verzögert sich - Anspruch auf Verlängerung des Vertrags

    Frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung können Mieter von dem Vermieter Auskunft verlangen, ob der beim Vertragsabschluss genannte Befristungsgrund noch besteht.
    Setzen Sie eine Frist von einem Monat zur Erteilung der Auskunft. 

    Ist der festgehaltene Befristungsgrund weggefallen, oder verzögert sich der Beginn der Maßnahmen, dann  haben Sie als Mieterin oder Mieter einen Anspruch auf Verlängerung der Vertrages.

    Zeitmietvertrag - Anspruch auf Verlängerung

    Fortsetzung eines befristeten Mietvertrags

    Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
    10557 Berlin
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