Logo

Bestätigung zur Mietschuldenfreiheit â€“ Anspruch auf Ausstellung?

Bei der Wohnungssuche ist es mittlerweile meist so, dass der künftige Vermieter im Rahmen der Selbstauskunft des Mieters eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, eine Bestäigung des früheren oder jetzigen Vermieters darüber verlangt, dass die Miete für die Wohnung immer bezahlt wurde, keine Mietschulden bestehen.

Wohnungssuche - was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Unter einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung versteht man eine Auskunft bzw. die Bestätigung des Vermieters darüber, dass keine Mietschulden bestehen.

Anspruch für Mieters auf eine Bestätigung, dass keine Mietschulden bestehen

Der Vermieter kann Ihnen eine solche Bescheinigung ausstellen, er muss es aber nicht.  

Es besteht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2009, BGH VIII ZR 238/08, kein Anspruch auf die Ausstellung einer solchen Bescheinigung. 

Vermieter will die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht ausstellen

Viele Vermieter haben sich daran gewöhnt und stellen die Bescheinigung aus, wenn die Miete immer pünktlich und vollständig gezahlt wurde. 

Statt Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - Vermieter erstellt Quittung über Mietzahlungen

Stellt der Vermieter keine Bescheinigung aus:

  • Der bisherige Vermieter ist verpflichtet, Mietern eine Quittung über die erhaltenen Mietzahlungen während der Mietzeit auszustellen.

Der Bundesgerichtshof meint, dass das ausreichend ist und ein Anspruch auf eine weitergehende Bescheinigung nicht besteht.

Mustertext, Mustervorlage für Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Hier finden Sie eine Textvorlage, die Sie Ihrem bisherigen Vermieter zum Ausfüllen übergeben können:

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
Zur Autorenseite von Dirk Beckmann


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: