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Rückgabe der Mietwohnung - Pflicht zur Renovierung durch Mieter?
Zeigen die renovierungsbedürftigen Teile der Wohnung Spuren der üblichen Abnutzung oder von altersbedingtem Verschleiß, dann müssen Sie als Mieter nur renovieren,
- wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart ist, dass Sie die Schönheitsreparaturen tragen, ausführen müssen.
Wohnung zurückgeben - Vereinbarung über Schönheitsreparaturen prüfen
Viele Regelungen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen sind mittlerweile unwirksam:
Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag.
Ob Sie bei Auszug renovieren müssen, hängt auch davon ab, ob eine Renovierung durch Verschleiß und normale Gebrauchsspuren erforderlich geworden ist, oder infolge von Mieter-Maßnahmen erforderlich ist (z.B. Einbauten), die der Vermieter nicht akzeptieren muss:
Einbauten für Rückgabe der Mietwohnung entfernen, ausbauen?
In vielen Mietverträgen findet sich die Vereinbarung, dass die Wohnung besenrein zurückzugeben ist. In diesem Punkt gibt es viele Missverständnisse:
Besenreine Übergabe, Rückgabe der Wohnung - Bedeutung für Mieter
Wohnungsrückgabe an Vermieter - Beseitigung von Schäden in der Wohnung
- Zu beseitigen bzw. vom Mieter zu zahlen sind immer Schäden, die durch ein unsachgemäßes Handeln entstanden sind.
- Mieter sollten in diesen Fällen sehr genau überlegen, ob sie selbst einen Schaden beseitigen (lassen) oder ob sie die Angelegenheit mit dem Vermieter klären, was häufig zur Vermeidung von Problemen besser ist:
Rückgabe der Wohnung - vorher Schäden beseitigen ?
Immer wieder kommt es in diesem Zusammenhang zu Fragen, ob normale Abnutzungen durch normalen Gebrauch der Mietsache eine Schadenersatzpflicht des Mieters auslösen können: Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung
Eine sogenannte "Vorabnahme" der Wohnung kann zur Vorbereitung der Wohnungsrückgabe sinnvoll sein, ist aber nicht Pflicht:
Vorabnahme - Vorbereitung der Wohnungsrückgabe
Renovierung für Rückgabe der Mietwohnung - Wände, Tapeten haben kräftige Farben
Auch wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist, müssen Sie eventuell doch renovieren:
Und zwar dann, wenn Sie während Ihrer Mietzeit die Wohnung farbig so gestaltet haben, dass der Vermieter sie nicht ohne Weiteres weitervermieten kann, weil ein Nachmieter das so nicht akzeptieren würde, ebenso, wenn in sonstiger Weise nicht fachgerecht renoviert wurde.
- Das ist laut der Rechtsprechung zum Beispiel der Fall, wenn Sie in kräftigen, intensiven Farbtönen gestrichen haben:
Wohnungsrückgabe - Tapeten, Wände in bunten Farben renoviert - Auch Fototapeten in der Wohnung entsprechen nicht einer fachgerechten Renovierung: Wohnungsrückgabe - Fototapete in der Mietwohnung
- In solchen Fällen muss der Vermieter einen farbigen Zustand der Wohnung nicht akzeptieren. Der Vermieter hat dann einen Schadensersatzanspruch, denn er muss nur helle, neutrale, deckende Anstriche und Lackierungen akzeptieren:
Urteil - Schadenersatz, Wohnungsrückgabe mit bunten Wänden
Auch wenn die Decke mit Wolken bemalt ist, Türen oder Türrahmen farbig lackiert oder gebeizt wurden, während sie bei Anmietung weiß waren, oder Heizkörper farbig gestrichen sind - dann braucht der Vermieter solche Gestaltungen nicht zu akzeptieren.
Rückgabe der Wohnung - Risse in Decken und Wänden - Renovierung durch Mieter?
Einzelheiten zum Thema finden Sie hier:
Putzrisse, feine Risse in Decke, Wand Mietwohnung - Renovierung
Risse in der Zimmerdecke - von Mieter oder Vermieter zu beseitigen?
Kräftige Risse in Wänden und Decken muss Vermieter beseitigen
Renovierung - Beim Anstrich der Tapeten, Wände wurde die Wischtechnik verwendet
Wischtechnik muss der Vermieter nicht hinnehmen, denn eine solche Renovierung entspricht nicht einem ordnungsgemäßen Zustand.
Rückgabe der Wohnung mit Dübellöchern in den Wänden der Mietwohnung - Beseitigung?
Streit entsteht auch nicht selten wegen Dübellöchern. Was ist für eine Renovierung zu beachten:
Dübellöcher vor Renovierung, Schönheitsreparaturen verschließen
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