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Rückgabe der Wohnung - Haben Mieter die Pflicht zur Renovierung?

Zeigen die renovierungsbedürftigen Teile der Wohnung Spuren der üblichen Abnutzung (oder von altersbedingtem Verschleiß), dann müssen Mieter nur renovieren,

  • wenn mietvertraglich wirksam vereinbart ist, dass Mieter die Schönheitsreparaturen tragen, ausführen müssen.

Wohnung zurückgeben - Vereinbarung über Schönheitsreparaturen prüfen

Viele Regelungen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen sind mittlerweile unwirksam:

Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag.

Ist die Prüfung erfolgt, die Klausel zur Übernahme der Schönheitsreparaturen doch wirksam, dann ist bei Auszug zu renovieren, wenn dies durch Verschleiß und Gebrauchsspuren erforderlich geworden ist.
Welchen Umfang haben Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen bei Vereinbarung einer besenreinen Übergabe

In vielen Mietverträgen findet sich die Vereinbarung, dass die Wohnung besenrein zurückzugeben ist. In diesem Punkt gibt es viele Missverständnisse:
Besenreine Übergabe, Rückgabe der Wohnung - Bedeutung für Mieter 

Hinweis


Die Renovierung ist auch immer erforderlich, wenn durch Maßnahmen des Mieters (z.B. wegen Entfernung von Einbauten, oder Beseitigung farbiger Anstriche), eine Pflicht zur Ausführung von Renovierungsarbeiten entsteht, auch bei einer unwirksamen Regelung über die Schönheitsreparaturen:
Einbauten für Rückgabe der Mietwohnung entfernen, ausbauen? 

Tipp


Eine sogenannte "Vorabnahme" der Wohnung kann zur Vorbereitung der Wohnungsrückgabe sinnvoll sein, ist aber nicht Pflicht: 
Vorabnahme - Vorbereitung der Wohnungsrückgabe

    Renovierung für Rückgabe der Mietwohnung - Wände, Tapeten haben kräftige Farben

    Ist die Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam, dann kann trotzdem eine Pflicht zur Renovierung bestehen:

    Und zwar dann, wenn während der Mietzeit die Wohnung farbig so gestaltet wurde, dass der Vermieter sie nicht ohne Weiteres weitervermieten kann, oder auch, wenn die Wohnung in sonstiger Weise nicht fachgerecht renoviert wurde.

    In solchen Fällen muss der Vermieter den Zustand der Wohnung nicht akzeptieren. Der Vermieter hat dann einen Schadensersatzanspruch, denn er muss nur helle, neutrale, deckende Anstriche  akzeptieren. 
    Urteil - Schadenersatz, Wohnungsrückgabe mit bunten Wänden 

    Beispiele


    Decken der Wohnung sind mit Wolken bemalt, 

    Türen oder Türrahmen sind farbig lackiert oder gebeizt, obwohl sie bei Anmietung weiß waren,

    Heizkörper, Heizungsrohre sind farbig gestrichen bzw. lackiert

    - der Vermieter kann deswegen Schadenersatz fordern, muss solche Gestaltungen nicht akzeptieren.

    Renovierung - beim Anstrich der Tapeten, Wände wurde die Wischtechnik verwendet

    Wischtechnik muss der Vermieter nicht hinnehmen, denn eine solche Renovierung entspricht nicht einem ordnungsgemäßen Zustand.

    Rückgabe der Wohnung - Risse in Decken und Wänden - Renovierung durch Mieter?

    Einzelheiten zum Thema finden Sie hier:
    Putzrisse, feine Risse in Decke, Wand Mietwohnung - Renovierung
    Risse in der Zimmerdecke - von Mieter oder Vermieter zu beseitigen? 
    Kräftige Risse in Wänden und Decken muss Vermieter beseitigen 

    Rückgabe der Wohnung mit Dübellöchern in den Wänden der Mietwohnung - Beseitigung?

    Streit entsteht auch nicht selten wegen Dübellöchern. Was ist für eine Renovierung zu beachten:

    Dübellöcher vor Renovierung, Schönheitsreparaturen verschließen 

    Wohnungsrückgabe an Vermieter - Beseitigung von Schäden in der Wohnung

    Zu beseitigen bzw. vom Mieter zu zahlen sind immer Schäden, die durch ein unsachgemäßes Handeln entstanden sind.

    • Mieter sollten sehr genau überlegen, ob sie selbst einen von ihnen verursachten Schaden beseitigen (lassen), ob sie die Angelegenheit zuvor mit dem Vermieter klären. Zur Vermeidung von Problemen ist dies in der Regel besser: 
      Rückgabe der Wohnung - vorher Schäden beseitigen ?
    Hinweis


    Immer wieder kommt es in diesem Zusammenhang zu Fragen, ob normale Abnutzungen durch normalen Gebrauch der Mietsache eine Schadenersatzpflicht des Mieters auslösen können: Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung

    Renovierung, Schönheitsreparaturen Mietwohnung - Streit mit Vermieter 


    Redaktion


    Hinweis

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