Logo

Aufgabe der Mietwohnung - Entschädigung, Abfindung für Auszug

Wer seine Mietwohnung aufgeben will oder aufgeben muss, für denjenigen stellt sich oft die Frage, ob beim Auszug eine Abfindung, eine Entschädigung oder eine Abstandszahlung zu bekommen ist.

Abfindung, Abstand, Entschädigung für die Aufgabe der Mietwohnung als Mieter bekommen

Zu prüfen ist, wer eine Entschädigung leisten soll. Es ist dabei zu unterscheiden, ob man Sachen, Einrichtung an einen Nachmieter verkaufen will oder ob der Vermieter Einbauten usw. übernehmen soll.

Möglich ist auch, dass der Vermieter für die Aufgabe der Wohnung, für entstehende Aufwendungen im Rahmen des Auszugs Kosten (z.B. Umzugskosten, Renovierungskosten usw.) übernimmt, oder eine pauschalen Betrag als Entschädigung für den Verlust der Wohnung zahlt.

Vermieter zahlt Abfindung für die Aufgabe der Mietwohnung durch den Mieter

Gründe für eine mögliche Abfindung können sein:

  • Der Vermieter beabsichtigt eine Modernisierung. Häufig besteht beim Eigentümer der Immobilie das Interesse, dass die Wohnung frei, leer ist, die Arbeiten ohne Rücksicht auf Mieter und ohne Verzögerung durchgeführt werden können, wenn z.B. der Mieter nicht ohne weiteres eine Modernisierung dulden möchte und der Vermieter zur Vermeidung von Verzögerungen eine Abfindung zahlt.
  • Der Vermieter hat wegen Eigenbedarf gekündigt und möchte, dass die Wohnung zeitnah zur Verfügung steht: Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte haben Mieter, was tun? 
    Oft ist nicht eindeutig, ob die Eigenbedarfskündigung berechtigt ist. Der Vermieter kann dann das Interesse haben, sich nicht vor Gericht darüber zu streiten, weil dies dauert und er zahlt dann eine Abfindung für den Auszug.
  • Wird das Grundstück mit Haus und Wohnung verkauft, so kann ein Interesse des Vermieters bestehen, die Wohnung(en) möglichst schnell frei zu bekommen, da sich so der Wert seiner Immobilie erhöht und der Vermieter / Eigentümer im Rahmen eines Verkaufs einen deutlich höheren Preis für die Immobilie erzielt.
    Abfindung vom Vermieter für Aufgabe, Auszug aus der Mietwohnung

Der Vermieter ist bereit für die Aufgabe der Mietwohnung eine Abfindung an Mieter zu zahlen

Die Zahlung einer Abfindung ist möglich, wenn das Interesse des Vermieters an einer schnellen Aufgabe und Auszug des Mieters aus der Wohnung sehr groß ist.

Damit soll z.B. ein langwieriger Rechtsstreit wegen einer Kündigung, auch bei einer Eigenbedarfskündigung vermieden werden.

  • Dauert ein zu erwartender Prozess vermutlich lang und ist zusätzlich womöglich auch der Ausgang des Rechtsstreits ungewiss, dann sind Vermieter / Eigentümer oft bereit, eine Abfindung für den Auszug zu zahlen.

Zahlung einer Abfindung, Entschädigung für die Wohnungsaufgabe - Mietaufhebungsvertrag

Die Einzelheiten zum Auszug und für die Beendigung des Mietvertrags und die Zahlung einer Abfindung, darüber sollte mit dem Vermieter eine klare schriftliche Vereinbarung geschlossen werden:
Muster Mietaufhebungsvertrag für Mietwohnung - Inhalt des Vertrages.  

Hinweis


Die Zahlung einer Abfindung für den vorzeitigen Auszug aus der Wohnung kann für Mieter steuerfrei sein, wenn sich die Abfindungszahlung eindeutig nur auf die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrags bezieht.
Beinhaltet die Abfindungsvereinbarung aber z.B. Kosten für den Umzug oder für die Übernahme von Einbauten und Einrichtung etc., dann können dies vom Mieter zu versteuernde Einkünfte sein.

  • Eine steuerliche Beratung kann sich sehr empfehlen.

Wohnungsaufgabe - Sachen, Einrichtung der Mietwohnung an Nachmieter verkaufen

Ist der Nachmieter interessiert, Möbel, Einrichtung zu übernehmen, können Sie mit dem Nachmieter einen entsprechenden Vertrag schließen:
Abstand für Möbel, Einrichtung - Sachen an Nachmieter verkaufen.

Hinweis


Nachmieter einer Wohnung soll Einbauten des Vormieters kaufen, übernehmen

Sollen Einbauten an einen Nachmieter verkauft werden, dann sollte immer der Vermieter eingebunden werden, da ein Mieter mit einem Nachmieter auch in solchen Fällen nicht zu Lasten des Vermieters Vereinbarungen treffen darf, dass Einbauten in der Wohnung bleiben.
Wohnungsrückgabe - Nachmieter soll Einbauten übernehmen

Abstand, Entschädigung vom Vermieter für in der Mietwohnung vorgenommene Einbauten

Der Vermieter kann darauf bestehen, dass Sie die Einbauten in der Wohnung lassen. Der Vermieter muss dann aber eine angemessene Entschädigung (Zeitwert) zahlen.
Auszug - Entschädigung für Mietereinbauten vom Vermieter

Keine Regelung mit Vermieter oder Nachmieter - Einbauten bleiben in der Wohnung

Einbauten gehen immer in das Eigentum des Vermieters über, wenn der ausziehende Mieter mit dem Vermieter wegen der Einbauten im Rahmen der Wohnungsrückgabe nichts regelt, der Vermieter den Mieter nicht zum Rückbau auffordert. 
Wohnungsrückgabe Mietwohnung - Einbauten entfernen, ausbauen?

    Wohnungsrückgabe - kein Rückbau von Einbauten, Einbauten werden nicht entfernt

    Verbleiben vom bisherigen Mieter vorgenommene wohnwerterhöhende Einbauten in der Wohnung, so gehen diese in das Eigentum des Vermieters über, wenn der Vermieter keinen Rückbau fordert bzw. kein Verkauf an einen Nachmieter (oder den Vermieter) möglich ist.
    Einbauten in Mietwohnung, Mietvertragsende - Kauf durch Vermieter

    Auszug - Entschädigung für Laminatboden vom Vermieter

    Hinweis


    Kurze Verjährung: Das Wegnahmerecht des Mieters für Einbauten endet 6 Monate nach Mietvertragende.



      Redaktion


      Hinweis

      Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: