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Wohnungsrückgabe - keine Wohnungsabnahme, Schlüssel zurückgeben
Zur Wohnungsrückgabe nach Ende des Mietverhältnisses gehört es nicht nur, die Wohnung selbst zu räumen und dem Vermieter zurückzugeben, sondern auch sämtliche Schlüssel, die man zu Beginn des Mietverhältnisses bekommen hat, oder die später gefertigt wurden.
Wohnung zurückgeben - Schlüsselrückgabe ohne Wohnungsabnahme möglich
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Wohnung und Schlüssel in einem besonderen Wohnungsabnahmetermin zurückgegeben werden. Dazu sind Sie als Mieter nur verpflichtet, wenn das ausdrücklich in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist.
Es kann natürlich durchaus sinnvoll sein, trotzdem einen Abnahmetermin zu vereinbaren, wenn noch Fragen offen oder Dinge zu besprechen sind. Es gibt aber Vermieter bzw. Hausverwaltungen, die auf Abnahmetermine keinen Wert legen.
Wohnungsschlüssel konnten nicht zurückgegeben werden - Was tun mit den Schlüsseln?
In keinem Fall ist es sinnvoll, die Schlüssel per Post an den Vermieter oder die Hausverwaltung zu schicken, weil es unmöglich sein kann, zu beweisen, dass Sie das getan haben und wann die Schlüssel dort eingetroffen sind. Sie können die Schlüssel zu den Geschäftszeiten im Büro der Hausverwaltung abgeben oder durch einen Zeugen abgeben lassen und sich die Rückgabe quittieren lassen, das ist der sicherste Weg.
Eine Übergabe von Schlüsseln an den Hauswart, Hausmeister ist nur dann sinnvoll, wenn der Vermieter, die Verwaltung Sie ausdrücklich schriftlich aufgefordert hat, die Schlüssel dort abzugeben.
Schüsselrückgabe beim Hauswart, Hausmeister
Wohnungsrückgabe - Wenn die persönliche Schlüsselrückgabe nicht möglich ist
Wenn die Schlüssel nicht persönlich zurückgegeben werden können, können Sie die Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters oder der Hausverwaltung einwerfen. Beachten Sie dabei folgendes:
Nehmen Sie einen Zeugen mit, der selbst geprüft hat, dass es sich um die Haus- Wohnungs-, Briefkasten- und Kellerschlüssel Ihrer bisherigen Wohnung handelt. Das muss er bestätigen können, wenn es später Streit gibt, ebenso, wie viele Schlüssel es waren und dass Sie in seiner Gegenwart diese Schlüssel in den Briefkasten geworfen haben (oder der Zeuge selbst das getan hat).
- Besonders vorsichtige Mieter legen die Schlüssel vor Abgabe auf einen Kopierer und heben die Kopie auf.
Machen Sie ein Begleitschreiben oder stellen Sie sonst klar, um welche Schlüssel für welche Wohnung es sich handelt. Bewahren Sie eine Kopie dieses Schreibens auf.
Sinnvoll ist es, ein Zustellungsprotokoll zu erstellen. Dann kann man sich auch längere Zeit später noch an die Einzelheiten erinnern.
Mustervorlage Zustellungsprotokoll
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