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Untermieterlaubnis vom Vermieter verweigert - Schadenersatz möglich
Wird Ihnen als Hauptmieter, Hauptmieterin die Untermieterlaubnis verweigert, dann kann ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Vermieter bestehen.
Als Mieter*in einer Wohnung haben Sie einen Anspruch auf Erlaubnis für eine Untermietung eines Teils der Wohnung, wenn ein berechtigtes Interesse besteht:
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung
Vermieter verweigert Untermieterlaubnis für Zimmer der Mietwohnung
Sie müssen dem Vermieter Ihr berechtigtes Interesse darlegen und auch alle notwendigen Daten über den gewünschten Untermieter / die Untermieterin mitteilen:
Untervermietung - Erlaubnis vom Vermieter bekommen, beantragen
Wenn Sie das alles getan haben und der Vermieter dennoch die Erlaubnis zur Untervermietung verweigert, können Sie den Anspruch auf Erlaubnis einklagen.
- Am Ende wird ein Gericht entscheiden, ob Sie in Ihrem Fall einen Anspruch auf die Untervermietungserlaubnis hatten bzw. haben.
Untervermietung - Vermieter verweigert Erlaubnis - Schadenersatz
Keine Erlaubnis zur Untervermietung - Schadenersatz für entgangene Untermiete
Wenn der Anspruch bestand, kommt außerdem ein Schadenersatzanspruch in Betracht.
Allerdings können Sie meist erst am Ende eines Prozesses sehen, ob in Ihrem Einzelfall das Gericht einen Anspruch auf Untermieterlaubnis als gegeben ansieht.
Schadenersatzanspruch wegen verweigerter Untermieterlaubnis gegen Vermieter
Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist dann:
- Sie können nachweisen, dass der vorgesehene Untermieter / die Untermieterin zur Anmietung bereit gewesen ist
- Sie können nachweisen, was als Untermiete bezahlt worden wäre.
Nicht klar entschieden ist bisher, für wie lange die Schadenersatzpflicht besteht.
Den Schadenersatzanspruch können Sie zugleich mit der Klage auf Erlaubnis der Untervermietung vor Gericht zur Entscheidung bringen, aber auch erst später.
- Sie müssen nur darauf achten, dass der Anspruch nicht verjährt.
Lassen Sie sich fachkundig beraten!
Redaktion
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