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Angefragter Suchbegriff: Eigenleistung

Es wurden 1 Suchergebnisse gefunden:

Der Vermieter kann auf seinem Grundstück Eigenleistungen erbringen, und dann die üblichen Kosten für diese Leistungen als Betriebskosten umlegen, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Betriebskosten zahlt. Betriebskostenumlage