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Angefragter Suchbegriff: Kappungsgrenze

Es wurden 1 Suchergebnisse gefunden:

Die Kappungsgrenze findet keine Anwendung, wenn der Mieter bisher eine Ausgleichszahlung gezahlt hat, die den Betrag der Kappung überschreitet. Wenn Ihnen eine bisher öffentlich geförderte Wohnung vermietet war, Sie aber nicht mehr zu dem dafür