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Angefragter Suchbegriff: fläche
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Auch wenn in einer Betriebskostenabrechnung verschiedene GesamtFlächen für die Abrechnung der Kosten als Verteilungsmaßstab herangezogen werden, so ist eine nähere Erläuterung zu den Flächen nicht erforderlich, so der
In größeren oder mehrteiligen Wohnanlagen ist die Abrechnung der Betriebskosten oft kompliziert. Da aus den eingestellten Gesamtkosten, meist über die Größe der Grundflächen, die Kosten der einzelnen Wohnungen errechnet werden, ist es
Wenn es darauf ankommt, z.B. wegen einer Mieterhöhung: Mieterhöhung - die tatsächliche Wohnfläche, Größe ist maßgeblich  oder weil die Wohnung deutlich kleiner ist, als im Mietvertrag steht, eine Mietsenkung durchgesetzt werden soll:
Verlangt der Vermieter nach einer Modernisierung eine Mieterhöhung, dann sollte die in der Mieterhöhungserklärung angesetzte Wohnfläche, die Wohnungsgröße überprüft werden, denn es kommt auf die tatsächlich vorhandene Wohnfläche an. Möglich
Für die Umlegung und Abrechnung von Betriebskosten ist die tatsächliche Wohnfläche der Wohnung maßgeblich. Oft steht im Mietvertrag eine Wohnfläche und diese kann zu groß sein, manchmal handelt es sich bei der Wohnungsgröße aber auch nur
Balkone und Terrassen werden nicht beheizt, auch Warmwasser wird dort nicht verbraucht. Können diese flächen in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt, angesetzt werden? Die Balkonfläche, die Terrasse ist in der
Es ist durchaus häufiger, dass Vermieter in Betriebskostenabrechnungen für eine Wohnung eine andere fläche angeben, als im Mietvertrag für die Wohnung vereinbart ist. Falsche Wohnfläche in der Betriebskostenabrechnung der Wohnung z.B.
Ist Ihre Mietwohnung kleiner, als im Mietvertrag steht, dann können Sie Anspruch auf eine Rückforderung von zu hoher Miete für Ihre geleisteten Mietzahlungen haben. Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung mindestens 10 % kleiner ist, als
In größeren oder mehrteiligen Wohnanlagen ist die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten oft kompliziert. Da aus den eingestellten Gesamtkosten, meist über die Größe der Grundflächen, die Grundkosten der einzelnen Wohnungen errechnet
Weicht die tatsächliche Wohnungsgröße, die Wohnfläche mehr als 10 % ab von der im Vertrag oder später vom Vermieter angegebenen Wohnungsgröße, kann darin eine Störung der Geschäftsgrundlage liegen. In vielen Mietverträgen ist vom
Bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins wird auch die zulässige Wohnungsgröße ermittelt. Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich oft nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen, die zusammen leben
Wenn die Fläche der Wohnung falsch ist, dann hat dies Auswirkungen auf die vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten, aber auch auf die Miethöhe. Flächenabweichung - Umlage Betriebskosten nach Fläche, Abrechnung nach Wohnungsgröße Nähere
Die vom Vermieter verlangte Miete für die Wohnung kann zu hoch sein, weil die WohnFläche der Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Falsche WohnFläche für Mietwohnung im Mietvertrag - Miete senken, weil die Fläche kleiner ist -
Wenn die Wohnfläche einer Wohnung viel geringer ist als im Mietvertrag angegeben, kann sich das auch auf die Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung auswirken. Die Wohnfläche der Wohnung ist meist im Mietvertrag angegeben. Nicht
Grundsätzlich kann der Vermieter die Miete verlangen, die zuletzt vereinbart oder durch Mieterhöhung erreicht worden ist. Auch wenn z.B. während Ihrer Mietzeit die Mieten in der Umgebung fallen sollten, muss der Vermieter die Miete
Vermieter meinen manchmal, dass eine im Mietvertrag zu hoch angesetzte Flächenangabe für eine möblierte Wohnung unerheblich ist, auch wenn die WohnFläche mehr als 10 Prozent von der tatsächlichen Fläche, Größe der Wohnung abweicht. Auch bei
Wird eine Wohnung mit Balkon, Terrasse, Loggia oder Dachgarten vermietet, dann gibt es meist keine Festlegung im Mietvertrag, wie diese flächen zu bemessen, bei der Wohnfläche der Wohnung zu berücksichtigen, anzurechnen sind. Wohnfläche
Streitigkeiten über die Größe einer Wohnung sind häufig, da die Wohnfläche für Mieterhöhungen, für Betriebskostenabrechnungen und auch hinsichtlich der Frage, ob wegen einer falschen Wohnfläche Miete zurückgefordert werden kann,
Legt der Vermieter für eine Mieterhöhung eine WohnFläche zugrunde, die der Mieter nicht für richtig hält, reicht es nicht, einfach die Flächenangabe des Vermieters zu bestreiten. Die tatsächliche Fläche, Größe der Mietwohnung, ist für