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Warme Betriebskosten für Wohnung - manche zahlt der Mieter direkt

Zu den Betriebskosten gehören auch die Kosten der Beheizung der Wohnung und der Versorgung mit Warmwasser, wenn die Versorgung mit Wärme (und Warmwasser) vom Vermieter übernommen wird.

Heizung, Versorgung mit Wärme und Warmwasser durch Vermieter - Betriebskosten

Wird die Wärme und (oder nur) das Warmwasser über eine Zentralheizung geliefert, dann steht in aller Regel im Mietvertrag, dass der Mieter die Kosten der Wärmeversorgung an den Vermieter zu erstatten hat.

Mieter sorgen selbst für die Beheizung und Warmwasser in der Wohnung

Z.B. bei einer ofenbeheizten Wohnung sorgen Mieter selbst für die Wärme, kaufen in der Regel den Brennstoff selbst. 

Der Vermieter ist dann nur dafür verantwortlich, dass der Ofen funktionsfähig ist.
Mangel der Wohnung anzeigen, Mietminderung geltend machen.

Gasetagenheizung sorgt für Wärme und Warmwasser in der Mietwohnung

Verfügt die Wohnung über eine Gasetagenheizung, dann versorgt diese die Wohnung, meist auch mit Warmwasser.

Der Mieter zahlt dann die Kosten der Beheizung, die Kosten für das Gas, direkt an den Versorger, nicht an den Vermieter. 
Wartung der Gasheizung als Pflicht des Mieters einer Wohnung.

Ist die Gasetagenheizung nicht vom Mieter eingebaut worden, dann muss der Vermieter für die Instandhaltung sorgen.
Mangel der Wohnung anzeigen, Mietminderung geltend machen

Warmwasser wird durch Gerät in der Wohnung erzeugt

Auch wenn eine Zentralheizung besteht, wird manchmal das Wasser in der Wohnung dezentral, in der Wohnung erzeugt. Warmwasser kommt dann ggf. über einen Durchlauferhitzer, oder Boiler, eine Warmwassertherme, für deren Betrieb der Mieter selbst den Strom oder das Gas bezahlt.

Der Vermieter ist aber (wenn der Warmwasserbereiter nicht von Mieterseite eingebaut wurde) dafür verantwortlich, dass der Warmwasserbereiter funktionsfähig ist.
Mangel der Wohnung anzeigen, Mietminderung geltend machen.




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