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Neue Heizung - Zahlung neuer Betriebskosten für die neue Heizung 

Betriebskosten für die Wohnung sind grundsätzlich nur vom Mieter zu zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Dafür reicht in aller Regel bereits der Hinweis: "Der Mieter trägt die Betriebskosten."

Neue Betriebskosten für die Heizung - Heizkostenverordnung im Mietvertrag nicht genannt

Ein Hinweis im Mietvertrag auf die Heizkostenverordnung oder Betriebskostenverordnung ist nicht erforderlich.

Zentralheizung - Betriebskosten für neue Heizungsanlage und Warmwasser

Was gilt, wenn der Vermieter Betriebskosten für eine zentrale Heizung und / oder Warmwasserbereitung einführen und umlegen möchte, die es im Haus bei Mietvertragsabschluss noch gar nicht gab?

Neue Betriebskosten für im Rahmen einer Modernisierung eingebauten Zentralheizung

Der häufigste Fall ist die Modernisierung:

Die Wohnung war z.B. bei Vertragsbeginn mit Ofenheizung und Durchlauferhitzern ausgestattet, der Mieter zahlte also Heizkosten und den Strom für die Warmwasserbereitung selbst.
Nun wird eine Zentralheizung und eine zentrale Warmwasserversorgung eingebaut und der Vermieter will künftig die Betriebskosten dafür (Heizmaterial oder Heizenergie, Wartung etc.) auf die Mieter verteilen.

Neue Betriebskosten für Heizung mit Vereinbarung oder Modernisierungsankündigung möglich

Dazu kann der Vermieter entweder Vereinbarungen mit den Mietern treffen, oder er kann in der Modernisierungsankündigung mitteilen, dass er künftig die Betriebskosten umlegen will, die der modernisierte Standard mit sich bringt. 

  • In diesen Fällen geht die Rechtsprechung davon aus, dass die einseitige Ankündigung genügt, damit die Mieter später diese neuen Betriebskosten tragen müssen.
  • Es wird argumentiert, dass der Mieter durch die Modernisierung die zuvor selbst getragenen Kosten spart.
Hinweis


Wenn der Vermieter Ihre Beteiligung an Heizkosten und Warmwasserkosten verlangt, die bisher nicht auftauchten, sollten Sie dies fachlich prüfen lassen.




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