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Betriebskosten - Verbrauchsanalyse für Heizkosten, Warmwasser
Lässt der Vermieter eine Verbrauchsanalyse für die warmen Betriebskosten, also Heizkosten und Warmwasserkosten durchführen, dann kann er die Kosten dafür als Betriebskosten umlegen.
Verbrauchsanalyse für Heizkosten kann für Mieter nützlich sein
Energie soll möglichst effektiv und sparsam genutzt werden. Es kann daher nützlich sein, den Energieverbrauch im Haus zu analysieren, also genau zu schauen, wo wieviel Energie für Heizung und Warmwasser verbraucht wird.
- Sie haben als Mieterin oder Mieter keinen Anspruch auf eine solche Verbrauchsanalyse.
Der Vermieter kann eine solche Verbrauchsanalyse in Auftrag geben. Diese soll dann die Verbräuche der letzten drei Jahre umfassen. Die Ergebnisse sollen das Kostenbewusstsein verbessern und damit zu sparsamer Verwendung von Energie beitragen. Es können auf diese Weise auch Bereiche entdeckt werden, in denen Energie ohne entsprechenden Nutzen verloren geht.
Verbrauchsanalyse kann mit der Heizkostenabrechnung als Betriebskosten umgelegt werden
Die Kosten für eine derartige Verbrauchsanalyse gehören nach der Heizkostenverordnung zu den umlegbaren Betriebskosten.
Als Mieter*in sollten Sie darauf bestehen, dass die in Rechnung gestellte Verbrauchsanalyse Ihnen auch vorgelegt wird. Wenn das nicht geschieht, verlangen Sie Belegeinsicht.
Beachten Sie bitte, Einwendungen müssen Sie innerhalb eines Jahres erheben: Heizkostenabrechnung - Widerspruch, wann endet Einwendungsfrist?
Redaktion
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