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Mieter gibt Musikunterricht in der Wohnung - Kündigung 

Gibt ein Mieter in seiner Mietwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters Musikunterricht, dann kann das zur Kündigung der Wohnung durch den Vermieter führen.

Musikunterricht als berufliche Tätigkeit in der Mietwohnung

Nach der Rechtsprechung gehören zum Wohnen nur solche beruflichen Tätigkeiten, die der Mieter z.B. im häuslichen Arbeitszimmer ausübt und die nach außen hin nicht intensiver als eine Wohnnutzung in Erscheinung treten. 

Daher ist Mietern auch ein Werben mit einer beruflichen Tätigkeit nach Außen nicht erlaubt:
Anschrift der Mietwohnung als Geschäftsadresse nutzen

Musikunterricht in der Wohnung kann über die normale Wohnnutzung hinausgehen

  • Werden berufliche Aktivitäten in der Wohnung ausgeübt, die deutlich über die übliche Wohnnutzung hinausgehen, kann das eine vertragswidrige Nutzung sein, die der Vermieter nicht dulden muss. 
  • Das kann z.B. sein, wenn Musikschüler sehr häufig in der Wohnung aus- und eingehen, Musik andere Mieter stört.
  • Wird eine berufliche oder geschäftliche Tätigkeit in der Wohnung beabsichtigt, die über die übliche Wohnnutzung hinausgeht, so sollten Mieter dies mit dem Vermieter zuvor abzuklären.
    Erlaubnis für gewerbliche Nutzung der Mietwohnung durch Vermieter

Musikunterricht in der Mietwohnung kann ein Kündigungsgrund für den Mietvertrag sein

Nach einer Abmahnung kann ein solches fortgesetztes Verhalten zu einer fristgemäßen Kündigung oder sogar fristlosen Kündigung der Wohnung führen.

Musikunterricht in der Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters - Kündigung

Der Bundesgerichtshof hat deswegen die Kündigung eines Vermieters für berechtigt erklärt, weil der Mieter nach eigenen Angaben an drei Werktagen in der Woche zehn bis zwölf Schülern Gitarrenunterricht erteilt hatte, ohne das vorher mit dem Vermieter verabredet zu haben, bzw. die Genehmigung für diese berufliche Nutzung der Wohnung hatte.


Redaktion


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