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Beruf in der Mietwohnung ausüben - Erlaubnis des Vermieters

In manchen Fällen wollen Mieter in ihrer Mietwohnung nicht nur leben, sondern auch ihren Beruf ausüben. In welchen Fällen der beruflichen Tätigkeit in der Wohnung ist eine Erlaubnis des Vermieters erforderlich?

Dürfen Mieter in der Wohnung eine berufliche Tätigkeit ausüben?

Ist im Mietvertrag nicht bereits geregelt, dass eine berufliche Tätigkeit in der Wohnung ausgeübt werden darf, dann kann das zu einem Problem werden,

  • wenn die Berufsausübung nicht einer üblichen Wohnnutzung entspricht,
    Störungen von der beruflichen Nutzung zu erwarten sind.
  • Es handelt sich immer dann nicht um eine übliche Wohnnutzung, wenn die berufliche Tätigkeit mit einer büromäßigen Organisation ausgeübt wird, z.B. ein Anwalt Mandanten in der Wohnung empfängt.
    Freiberufliche Tätigkeit in der Wohnung - unerlaubte Nutzung? 
Hinweis


ACHTUNG:

Wenn die Ausübung des Berufs "nach außen in Erscheinung tritt", dann müssen Mieter grundsätzlich vorher eine Erlaubnis des Vermieters einholen. 

Es besteht ein nicht zu unterschätzendes Risiko, die Wohnanschrift als Geschäftsadresse zu nutzen: 
Geschäftsadresse - Wenn Mieter die Wohnung dafür nutzen 

    ​​​​​​​Anspruch auf Erlaubnis für die Berufsausübung in der Mietwohnung vom Vermieter
    Es kommt für einen Anspruch auf die Art der Tätigkeit an:

    Wird die berufliche Tätigkeit nur am Schreibtisch ausgeübt, dann kann dies oft einer normalen Nutzung der Mietwohnung entsprechen und das kann auch für Arbeiten im Homeoffice gelten 
    Berufliches Arbeiten in der Mietwohnung - Homeoffice 

    • Ganz allgemein: Berufliche Arbeiten, die ohne Besucherverkehr am Schreibtisch ausgeübt werden, bedürfen meist keiner Erlaubnis des Vermieters, z.B. als Journalist in der Mietwohnung arbeiten.

    Vermieter um die Erlaubnis für die Ausübung des Berufs in der Wohnung bitten

    Wollen Sie Ihren Vermieter um die Erlaubnis für eine berufliche Nutzung der Wohnung bitten, so sollten Mieter kritisch prüfen, ob das, was in der Wohnung als berufliche Tätigkeit ausgeübt werden soll, die Wohnung, das Haus stärker beansprucht und auch prüfen, ob andere Mieter durch die berufliche Nutzung stärker beeinträchtigt sein können. 

    Hinweis


    Der Vermieter kann grundsätzlich eine erteilte Erlaubnis widerrufen, wenn es zu erheblichen Störungen durch eine berufliche Nutzung kommt.

    Vermieter verweigert Mieter die Erlaubnis für die Berufsausübung in der Wohnung

    Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Berufsausübung in der Mietwohnung nicht immer verweigern. 

    Dies kann der Fall sein:

    • Wenn die Tätigkeit ohne Mitarbeiter ausgeübt wird und auch kein ins Gewicht fallender Kundenverkehr vorkommt.
    • Die Störung von anderen Mietern ausgeschlossen ist.​​​​​​​​​​​​​​
    Hinweis


    Sprechen keine besonderen Gründe gegen eine Erlaubnis, so kann eine Klage auf Erlaubnis möglich sein. Hierzu sollten Mieter sich rechtlich beraten lassen.

    Existenzgründung - Berufsausübung in der Wohnung kann möglich sein

    Der Umfang der Tätigkeit spielt eine Rolle: 

    • Der Bundesgerichtshof erwähnt ausdrücklich die Existenzgründungsphase, in der mit erheblichem Publikumsverkehr vielleicht gar nicht zu rechnen sei. 
    • Die Berufsausübung kann auch so organisiert werden, dass in der Wohnung gar keine intensivere Nutzung stattfindet. 

    Redaktion


    Hinweis

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