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Kinderwagen, Buggy im Treppenhaus, Hausflur als Mieter abstellen

Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört, dass Mieter ihre Kinderwagen, einen Buggy unterbringen können. Wohnt die Familie nicht im Erdgeschoss, dann ist es oft fast ausgeschlossen, den Kinderwagen ständig mit in die in einem oberen Geschoss liegende Wohnung zu nehmen. Ist das Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus, Hausflur für Mieter erlaubt?

Einen Kinderwagen oder Buggy im Haus abstellen - es muss einen geeigneten Platz geben

Immer wieder gibt es Streit darüber, und es hängt letztlich von den genauen Umständen des Einzelfalls ab, wo der Kinderwagen in einem Mietshaus abgestellt werden darf.

Wo soll er hin? Ins Treppenhaus? In den Hof? In den Keller? 

Immer gilt für das Abstellen:

Bewohner des Hauses dürfen nicht wesentlich in der Nutzung allgemein zugänglicher Flächen des Hauses behindert werden, es darf auch keine Unfallgefahr entstehen.

  • Ggf. kann der Vermieter verlangen, dass ein Buggy oder auch ein Kinderwagen zusammengeklappt wird.

Vermieter verlangt, dass Mieter den Kinderwagen im Keller abstellen

Es macht sehr oft zu große Umstände, einen Kinderwagen in einen zur Wohnung gehörenden Kellerraum oder Abstellraum des Hauses zu bringen. Z.B. sind zu viele Treppenstufen zu überwinden oder es sind z.B. eigentlich 2 Personen dafür erforderlich - dann kann der Vermieter meist nicht verlangen, dass Mieter Kinderwagen im Kellerraum statt z.B. im Hausflur abstellen sollen.

Kinderwagen im Hausflur, vor der Kellertür abstellen, kann erlaubt sein

Das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur, auch vor der Kellertür kann zulässig sein, wenn es zum Abstellen des Kinderwagens keine echten, zumutbaren Alternativen gibt und wenn die anderen Mieter noch genügend Platz für die Nutzung des Durchgangs zum Keller haben, so ein neueres Urteil des Amtsgerichts Dortmund.

In solchen Fällen kommt es sehr auf die Umstände des Einzelfalls an - das Urteil lässt sich nicht verallgemeinern.

Kinderwagen im Treppenhaus - sind die Brandschutzbestimmungen eingehalten?

Wesentlich ist auch, dass Brandschutzbestimmungen eingehalten werden, ein Fluchtweg durch das Treppenhaus nicht eingeengt ist. 

Kinderwagen im Treppenhaus am Treppengeländer vor Diebstahl sichern

  • Es muss von anderen Mietern nicht unbedingt hingenommen werden, wenn ein Kinderwagen z.B. an einem Treppengeländer gegen Diebstahl gesichert wird, denn durch die nicht gegebene Möglichkeit einen Kinderwagen zu verschieben, können andere Mieter in der Nutzung eines Flures, Treppenhauses zu sehr eingeschränkt werden.   


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