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Wärmedämmung - Abzug Instandsetzungskosten für Mieterhöhung

Wird durch die Wärmedämmung der Fassade (Giebel) dauerhaft Energie eingespart, so kann der Vermieter vom Mieter eine Mieterhöhung, einen Modernisierungszuschlag verlangen. 

Wärmedämmung - Instandsetzungen müssen Mieter nicht als Mieterhöhung bezahlen

Die Kosten für die Anbringung der Wärmedämmung sind um ersparte Instandsetzungskosten zu kürzen.

Dadurch kann sich die Modernisierungsumlage im Einzelfall deutlich verringern – abhängig vom Instandsetzungsbedarf der Fassade. 

Sind Kosten eines Neuanstrichs einer wärmegedämmten Fassade Modernisierungskosten?

Auch wenn die Fassade baulich noch in Ordnung ist, jedoch altersbedingt und durch Witterungseinwirkungen unansehnlich geworden ist, dann können ersparte Kosten für einen Neuanstrich der Fassade vom Modernisierungsaufwand des Vermieters abgezogen werden.

Prüfung des Modernisierungszuschlages - Einsicht in Abrechnungsunterlagen beim Vermieter

  • Zur Ãœberprüfung des Modernisierungszuschlages muss der Mieter auf jeden Fall Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen. 
  • Mitunter lassen sich daraus Instandsetzungskosten herausrechnen wie z.B. Kosten für die Entfernung des nicht tragfähigen Altputzes, Kosten von Ausbesserungsmaßnahmen am vorhandenen Putz einschließlich der Kosten für Gerüst, Plane, Fangnetz etc.

Umlegbare Modernisierungskosten sind dagegen zum Beispiel die Kosten für eine Verlängerung der Wasserhähne und für den Einbau von Steckdosen auf den Balkonen sowie von tieferen Fensterbänken, weil sich durch die Wärmedämmung die Stärke der Außenwände erhöht.

Mieterhöhung - Instandsetzungskosten abziehen bei neuer Wärmedämmung, Kostenschätzung

Sind in den Rechnungsunterlagen des Vermieters ersparte Instandsetzungen nicht vollständig aufgeführt, können die ersparten Instandsetzungskosten in der Regel anhand der heute üblichen Handwerkerkosten geschätzt werden.

Modernisierung - Ersparte Instandsetzungskosten der Fassadendämmung feststellen

Hat der Vermieter in der Modernisierungsankündigung nicht bereits einen angemessenen Betrag für ersparte Instandsetzungen ausgewiesen und ist er nicht bereit, sich mit Ihnen vor Beginn der Modernisierung auf einen verringerten Modernisierungszuschlag zu verständigen, dann müssen Sie als Mieterin oder Mieter den 

  • Beweis für den Zustand der Fassade vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen sichern. 

Sie könnten ein gerichtliches selbstständiges Beweisverfahren einleiten: 
Wann ist ein selbständiges Beweisverfahren im Mietrecht sinnvoll? 

Auf jeden Fall sollten Sie den Zustand der Fassade in einer umfassenden Fotodokumentation festhalten und Sie sollten Zeugen dazuholen, die bestätigen können, dass der auf den Fotos festgehaltene Zustand der Realität entspricht: 
Zeugen als Beweismittel, Streit mit dem Vermieter

Hans-Joachim Gellwitzki, Rechtsanwalt
12159 Berlin
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