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Ausstattung der Wohnung vom Mieter bezahlt - Mieterhöhung?

Wird durch Mieter eine Modernisierung, eine Ausstattung der Wohnung mit wohnwerterhöhenden Merkmalen ganz oder teilweise bezahlt, dann müssen Vermieter das bei der Mieterhöhung für die Wohnung berücksichtigen. Es handelt sich um sogenannte Drittmittel, die zu Gunsten der Mieter bei einer Mieterhöhung abzuziehen sind.

Modernisierung der Wohnung durch den Vermieter führt in der Regel zu einer Mieterhöhung

Der Vermieter kann eine Mieterhöhung verlangen, wenn die Wohnung durch Modernisierung verbessert worden ist.

Das ist möglich über die Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen (weil für eine bessere Ausstattung meist eine höhere Miete üblich ist), oder durch Umlage der Kosten im Wege einer Mieterhöhungserklärung einseitig die Miete erhöhen.

Das gilt aber nicht, wenn Mieter einen Zuschuss oder sogar die Kosten der Modernisierung ganz übernommen haben

Mieter hat Modernisierung, Ausstattung ganz oder teilweise bezahlt, das sind Drittmittel

Hat der Mieter die Kosten ganz oder teilweise bezahlt, oder sind öffentliche Zuschüsse gezahlt worden, dann spricht man von Drittmitteln.

  • Hat der Mieter die Modernisierungsmaßnahme (z.B. den Einbau einer Einbauküche oder eines Bades) vollständig selbst bezahlt, dann dürfen in der Mieterhöhungserklärung natürlich keine Kosten für diese Ausstattung angesetzt werden.

Mieter hat einen Zuschuss zu den Kosten von Modernisierungsmaßnahmen gegeben

Wenn der Mieter für die Kosten einer Modernisierungsmaßnahme nur einen Teil der Kosten bezahlt hat, oder insgesamt zu mehreren Modernisierungsmaßnahmen einen Zuschuss gegeben hat, ist es komplizierter:

Der Zuschuss muss dann in einen sogenannten Kürzungsbetrag umgerechnet werden.

  • Im Falle Mieterhöhungserklärung durch Umlage von Modernisierungskosten muss der Kürzungsbetrag abgezogen werden.
  • Entsprechend muss auch bei der Vergleichsmietenerhöhung ein Abzug vorgenommen werden.
Hinweis


Solche Fälle müssen sorgfältig im Einzelfall geprüft werden. Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch. Falls für Ihre eigenen Umbaumaßnahmen keine Genehmigung des Vermieters eingeholt worden ist, sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Öffentlicher Zuschuss zu den Modernisierungsmaßnahmen

Hat der Vermieter für die Modernisierungsmaßnahmen Zuschüsse aus öffentlichen Kassen bekommen, dann müssen die ebenfalls bei einer Mieterhöhung berücksichtigt, also abgezogen werden.

Zuschuss öffentliche Förderung für Modernisierung - Mieterhöhung?



Redaktion


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