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Modernisierung, Ausstattung vom Mieter bezahlt - Mieterhöhung?
Wird durch Mieter eine Modernisierung ganz oder teilweise bezahlt, muss das bei der Mieterhöhung berücksichtigt werden.
Der Vermieter kann eine Mieterhöhung verlangen, wenn die Wohnung durch Modernisierung verbessert worden ist.
Er kann entweder die Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen (weil für eine bessere Ausstattung meist eine höhere Miete üblich ist), oder durch Umlage der Kosten im Wege einer Mieterhöhungserklärung einseitig die Miete erhöhen.
Modernisierungsumlage - Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme, Ausstattung bezahlt
Hat der Mieter die Kosten ganz oder teilweise bezahlt, oder sind öffentliche Zuschüsse gezahlt worden, dann spricht man von Drittmitteln.
- Hat der Mieter die Modernisierungsmaßnahme (z.B. den Einbau einer Einbauküche oder eines Bades) vollständig selbst bezahlt, dann dürfen in der Mieterhöhungserklärung natürlich keine Kosten für diese Ausstattung angesetzt werden.
- Auch bei der Vergleichsmietenerhöhung darf dieses Ausstattungsmerkmal dann während der gesamten Mietdauer gar nicht berücksichtigt werden. Z.B.:
BGH: Selbst eingebaute Einbauküche bleibt unberücksichtigt
Mieter hat einen Zuschuss zu den Kosten von Modernisierungsmaßnahmen gegeben
Wenn der Mieter für die Kosten einer Modernisierungsmaßnahme nur einen Teil der Kosten bezahlt hat, oder insgesamt zu mehreren Modernisierungsmaßnahmen einen Zuschuss gegeben hat, ist es komplizierter:
Der Zuschuss muss dann in einen sogenannten Kürzungsbetrag umgerechnet werden.
- Im Falle Mieterhöhungserklärung durch Umlage von Modernisierungskosten muss der Kürzungsbetrag abgezogen werden.
- Entsprechend muss auch bei der Vergleichsmietenerhöhung ein Abzug vorgenommen werden.
Solche Fälle müssen sorgfältig im Einzelfall geprüft werden. Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch. Falls für Ihre eigenen Umbaumaßnahmen keine Genehmigung des Vermieters eingeholt worden ist, sollten Sie besonders vorsichtig sein.
Öffentlicher Zuschuss zu den Modernisierungsmaßnahmen
Hat der Vermieter für die Modernisierungsmaßnahmen Zuschüsse aus öffentlichen Kassen bekommen, dann müssen die ebenfalls bei einer Mieterhöhung berücksichtigt, also abgezogen werden.
Zuschuss öffentliche Förderung für Modernisierung - Mieterhöhung?
Redaktion
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