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Modernisierungsmieterhöhung - Schreiben hat keine Unterschrift
Schickt der Vermieter eine Mieterhöhung wegen einer erfolgten Modernisierung, dann muss diese Mieterhöhung keine persönliche Unterschrift tragen.
Modernisierungsmieterhöhung - Änderung der Miete, Miethöhe durch den Vermieter
Der Vermieter könnte nach einer Modernisierung auch die Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen, weil ja die modernisierte Wohnung eine bessere Ausstattung haben wird, also eine höhere ortsübliche Vergleichsmiete gilt.
- Meist wird aber die Kostenumlage gewählt, das heißt der Vermieter ändert einseitig die Miethöhe, indem er die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen auf die verschiedenen Mieter umlegt.
Mieterhöhungserklärung des Vermieters muss nachvollziehbar sein
In der Mieterhöhungserklärung müssen die Kosten und die daraus sich ergebende Mieterhöhung nachvollziehbar dargestellt und erläutert werden.
Mieterhöhung für Mietwohnung - keine Unterschrift des Vermieters erforderlich
Aber es genügt nach dem Gesetz die Textform.
Textform bedeutet, dass die Modernisierungsmieterhöhung lesbar sein muss und dass man aus ihr entnehmen kann, wer die Erhöhungserklärung verfasst hat, und dass die Erklärung auf einen dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann.
- Es ist nicht nötig, dass die Ankündigung persönlich unterschrieben ist, und sie muss auch nicht in Papierform erfolgen.
Es würde also sogar eine Erklärung zum Beispiel per Fax, e-Mail oder SMS genügen, was derzeit aber noch unüblich ist.
Redaktion
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