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Modernisierungsmieterhöhung - Schreiben hat keine Unterschrift

Schickt der Vermieter eine Modernisierungsmieterhöhung, dann muss diese Mieterhöhung keine persönliche Unterschrift tragen.

Mieterhöhung für Mietwohnung - keine Unterschrift des Vermieters erforderlich

Nach dem Gesetz genügt die Textform für die Mieterhöhung.

Textform bedeutet, dass die Modernisierungsmieterhöhung lesbar sein muss und dass man aus ihr entnehmen kann, wer die Erhöhung verfasst hat, und dass die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann.

  • Es ist nicht erforderlich, dass die Ankündigung persönlich unterschrieben ist, s reicht dann eine Erklärung zum Beispiel per Fax
  • Die Mieterhöhungserklärung muss auch nicht in Papierform erfolgen, eine eMail kann genügen.

Mieterhöhung wegen Modernisieung muss nachvollziehbar sein

In der Mieterhöhungserklärung müssen die Kosten und die daraus sich ergebende Mieterhöhung nachvollziehbar dargestellt und erläutert werden.

Modernisierungsmieterhöhung als Mieter prüfen

Es kann sich lohnen, die Modernisierungsmieterhöhung genau zu prüfen - z.B. hat der Vermieter Abzüge für im Rahmen der Modernisierung erfolgter Reparaturen. Instandsetzungen vorgenommen?
​​​​​​​Mieterhöhung nach Modernisierung - Überprüfung der Mieterhöhung
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Modernisierungsmieterhöhung - Änderung der Miete, Miethöhe durch den Vermieter

Der Vermieter kann nach einer Modernisierung auch die Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen, weil die modernisierte Wohnung eine bessere Ausstattung haben wird, dafür dann eine höhere ortsübliche Vergleichsmiete gilt.

  • Meist wird aber die Kostenumlage gemäß den getätigten Aufwendungen gewählt, das heißt der Vermieter ändert einseitig die Miethöhe, indem er die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen auf die Mieter umlegt.

Redaktion


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