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Mietminderung mit Zahlungsklage gegen Vermieter durchsetzen

Ist der Vermieter nicht bereit, im Wege einer einvernehmlichen Regelung eine angemessene Mietminderung zu gewähren, dann kann deswegen für abgelaufene Monate, in denen eine Mietminderung vorgenommen werden konnte, eine Zahlungsklage gegen den Vermieter eingereicht werden.

Die volle Miete wurde trotz angekündigter Mietminderung bezahlt - Miete zurückfordern

Meist ist es nicht zu empfehlen, dass wegen Mängeln an der Mietwohnung die Mietzahlung gekürzt, und dadurch dann nicht die volle Miete, sondern nur ein Teil der Miete gezahlt wird.
Eine gekürzte Mietzahlung kann zu einem Kündigungsrisiko führen.

Obwohl die Miete eigentlich bei erheblichen Mängeln nach dem Gesetz, § 536 BGB,  gemindert ist, wird in den meisten Fällen die volle Miete, meist unter Rückforderungsvorbehalt, weiter bezahlt.
Die überzahlte Mieten müssen dann später, wenn die Höhe der Mietminderung feststeht, vom Vermieter zurückgefordert werden.

Rückforderung der noch nicht erhaltenen Mietminderung vom Vermieter

Der Vermieter muss zunächst einmal zur Rückzahlung aufgefordert werden. Dafür muss auch ein bestimmter Betrag genannt werden, und es sollte eine Frist für die Rückzahlung gesetzt werden.

Zahlungsklage wegen Forderungen aus einer Mietminderung erheben

Zahlt der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nicht den geforderten Betrag - oder nur einen geringeren Betrag - dann kann Zahlungsklage erhoben werden.

Dem Gericht ist genau darzulegen,

  • welche Art der Beeinträchtigung bestanden hat
  • von wann bis wann
  • und wie intensiv dies das Wohnen beeinträchtigt hat.

Es sollten möglichst aussagekräftige Beweise angegeben werden.

Je klarer und beweiskräftiger Sie die Beeinträchtigungen erklären können, desto höher ist die Chance, dass auch die Richterin oder der Richter sich davon überzeugen lässt und eine Mietminderung anerkennt.

Nach der Rechtsprechung des BGH ist es nicht erforderlich, z.B. ein genaues Lärmprotokoll wegen Störungen zu machen - aber als aussagekräftiger Beweis trotzdem zu empfehlen. gegen Vermieter

Mangel noch nicht beseitigt - Mängelbeseitigungsklage, Feststellungsklage

Ist der Mangel noch nicht beseitigt, dann ist es oft sinnvoll, die Rückzahlungsklage zu verbinden mit Anträgen, durch die der Vermieter zur Beseitigung der Mängel verurteilt werden soll. Und es kann dann sinnvoll sein, in demselben Prozess durch einen Feststellungsantrag auch für die Zukunft vom Gericht ausurteilen zu lassen, dass bis zur Beseitigung der Mängel die Miete entsprechend weiter gemindert werden kann.

Hinweis


Erfahrene Rechtsanwälte können meist einschätzen, welches Vorgehen sich im konkreten Fall empfiehlt, oder auch wie die zuständigen Richter mit solchen Fällen umgehen.


Redaktion


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