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Laufender Mietvertrag - Vermieter hat Forderungen - Zugriff auf Kaution
Entstehen während des Mietverhältnisses Mietrückstände oder sonstige Forderungen des Vermieters, dann darf der Vermieter auf die Mietsicherheit / Kaution während eines bestehenden Mietvertrags nicht ohne weiteres auf diese zugreifen.
Zugriff des Vermieters auf Kaution während der Mietzeit nur nach Gerichtsurteil
Der Vermieter muss während des Mietverhältnisses eine Forderung gegen den Mieter erst bei Gericht einklagen.
Ist die Forderung des Vermieters rechtskräftig festgestellt, so kann der Vermieter dann den Kautionsbetrag für diesen Zweck verwenden, sich den Betrag aus einem etwaigen Sparbuch auszahlen lassen.
Vermieter durfte auf die Kaution zugreifen - Mieter muss die Kaution wieder auffüllen
Der Betrag, der aus der Kaution vom Vermieter zur Deckung seiner rechtskräftig festgestellten Forderung verwendet wurde, muss vom Mieter wieder an den Vermieter bezahlt werden, wenn der Mietvertrag weiterhin besteht - der Vermieter hat Anspruch darauf, dass sie von der Mietpartei entsprechend aufgefüllt wird:
Kaution - Für Mieter kann Pflicht zum Auffüllen bestehen
Zahlen Mieter einen dann fehlenden Kautionsbetrag, trotz Aufforderung nicht an den Vermieter, so kann das zu einer Kündigung, auch einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen.
Vermieter nimmt am Ende des Mietverhältnisses die Kaution für die Wohnung in Anspruch
Nach dem Ende des Mietverhältnisses ist es für den Vermieter einfacher:
- Verlangt der Mieter die Auszahlung oder Freigabe der Kaution plus Zinsen, und bestehen berechtigte Gegenansprüche des Vermieters aus diesem Mietverhältnis, dann kann er diese gegen die Rückzahlungsforderung aufrechnen, die Rückgabe der Mietsicherheit verweigern und die Mietsicherheit verwerten.
- Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Vermieter meint, Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietwohnung zu haben - dann braucht er nicht einmal eine Frist zur Verrechnung seines Schadensersatzanspruchs mit der Kaution zu setzen.
- Der Vermieter braucht dabei nicht einmal ausdrücklich abzurechnen, die Abrechnung kann auch durch schlüssiges Handeln erfolgen.
Wenn Sie ernsthafte Zweifel haben, dass die behaupteten Gegenansprüche des Vermieters bestehen, oder die Verwertung aus anderen Gründen nicht in Ordnung ist, sollten Sie umgehend fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.
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