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Zugriff auf Kaution während Mietverhältnis durch Vermieter 

Entstehen während des Mietverhältnisses Mietrückstände, sonstige Forderungen des Vermieters, dann darf der Vermieter während eines laufenden Mietvertrags nicht einfach die Kaution zum Ausgleich seiner Forderungen verwenden.

Zugriff des Vermieters auf Kaution während der Mietzeit nur nach Gerichtsurteil

Der Vermieter muss während des Mietverhältnisses in der Regel eine Forderung gegen den Mieter erst bei Gericht einklagen.

Ist die Forderung des Vermieters rechtskräftig festgestellt, so kann der Vermieter dann den Kautionsbetrag für diesen Zweck verwenden, sich den Betrag auch aus einem etwaigen Sparbuch auszahlen lassen.

Vermieter durfte die Kaution verwenden - Mieter muss die Kaution wieder auffüllen

Der Betrag, der aus der Kaution vom Vermieter zur Deckung seiner rechtskräftig festgestellten Forderung verwendet wurde, muss vom Mieter wieder an den Vermieter bezahlt werden, wenn der Mietvertrag weiterhin besteht - der Vermieter hat Anspruch darauf, dass sie von der Mietpartei entsprechend aufgefüllt wird.

Zahlen Mieter einen dann fehlenden Kautionsbetrag, trotz Aufforderung nicht an den Vermieter, so kann das zu einer Kündigung, auch einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen.
Verwendung der Kaution während der Mietzeit - Wiederauffüllung 

Vermieter nimmt am Ende des Mietverhältnisses die Kaution für die Wohnung in Anspruch

Nach dem Ende des Mietverhältnisses ist es für den Vermieter einfacher: 

Ende des Mietvertrags, Vermieter verwendet Kaution für Forderungen

Wenn Sie ernsthafte Zweifel haben, dass die behaupteten Ansprüche des Vermieters bestehen, oder die Verwertung aus anderen Gründen nicht in Ordnung ist, sollten Sie umgehend fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.
Abrechnung Kaution - Aufrechnung von Forderungen durch Vermieter 




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