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Zeitmietvertrag - besteht der Grund für die Befristung noch?

Wurde ein befristeter Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen, dann ist es möglich, den Vermieter vor Ablauf der Befristung zu fragen, ob der ursprüngliche Grund für die Befristung des Mietvertrages noch besteht.

Zeitmietvertrag - Anspruch auf Auskunft, ob der Grund für die Befristung noch besteht

Damit Mieter die Situation einschätzen und in Ruhe überlegen können, haben Mieter einen Anspruch auf Auskunft gegen den Vermieter, ob der Befristungsgrund besteht, der Mietvertrag endet oder ob der Grund womöglich entfallen ist:

  • Frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung können Mieter von dem Vermieter Auskunft verlangen, ob der im Vertrag genannte Befristungsgrund noch besteht. 

Setzen Sie eine Frist von einem Monat zur Erteilung der Auskunft. 

  • Wenn der Vermieter nicht innerhalb der Frist antwortet, oder sich herausstellt, dass das, was im Vertrag als Grund für die Befristung angegeben war, erst später oder gar nicht eintritt, sollten Sie prüfen, ob Sie die Verlängerung / Fortsetzung des Mietvertrags verlangen wollen. 

Möglich ist auch, dass Sie eine Auskunftsklage erheben.

Ende des Zeitmietvertrages - ist der Grund für die Befristung des Mietvertrages gegeben?

Ein befristeter Vertrag - Zeitmietvertrag - über Wohnraum kann nur dadurch wirksam geschlossen werden, dass der Vermieter einen wirksamen Grund für die Befristung hat: 
Zeitmietvertrag gültig? Gründe für wirksam befristeten Mietvertrag 

Zeitmietvertrag endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass dieser gekündigt werden muss

Mieter müssen sich darauf einstellen,

  • dass mit dem Ende der Befristung der Mietvertrag beendet ist, ohne dass dafür der geschlossene Zeitmietvertrag gekündigt werden muss.​​​​​​​

Grund für die Befristung eines Zeitmietvertrages verschiebt sich - Zeimietvertrag verlängert sich

Nach dem Abschluss des Zeitmietvertrages können sich aber die Umstände ändern, der Befristungsgrund kann entfallen oder verlagert sich noch in die weitere Zukunft.

Anspruch des Mieters für die Verlängerung des Zeitmietvertrages für eine Wohnung

Tritt der ursprünglich vorhandene Grund für die Befristung erst später ein :

Grund für Befristung des Zeitmietvertrages besteht nicht mehr - unbefristeter Mietvertrag

Ist der Grund für die Befristung entfallen:


      Redaktion


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