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Zeitmietvertrag - Verlängerung Zeitmietvertrag - Anspruch für Mieter

Für einen befristet abgeschlossenen Zeitmietvertrag können Mieter einen Anspruch auf Verlängerung haben.

Mietwohnung - Anspruch auf Verlängerung eines befristet abgeschlossenen Zeitmietvertrags

Bei einem Zeitmietvertrag, der befristet für eine bestimmte Zeit abgeschlossen worden ist, kann der Mieter unter Umständen einen Anspruch auf Verlängerung des Mietvertrages / Mietverhältnisses haben.

  • Frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung können Mieter von dem Vermieter Auskunft verlangen, ob der im Mietvertrag genannte Befristungsgrund noch besteht.
    Setzen Sie eine Frist von einem Monat zur Erteilung der Auskunft. 
Hinweis


Wenn der Vermieter nicht innerhalb der Frist antwortet, oder sich herausstellt, dass das, was im Vertrag als Grund für die Befristung angegeben war, erst später oder gar nicht eintritt, sollten Sie prüfen, ob Sie die Verlängerung des Mietverhältnisses verlangen wollen.
Besteht der Grund nicht (mehr), so kann ein unbefristeter Mietvertrag entstehen.

Verlängerung Zeitmietvertrag - Vermieter erteilt verspätet Auskunft, Grund entfällt

  • Erfolgt die Mitteilung später als einen Monat nach Ihrem Auskunftsverlangen, so können Sie eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
Beispiel

Lässt sich Ihr Vermieter für die Antwort z.B. einen Monat und zwei Wochen Zeit, so können Sie eine Verlängerung von zwei Wochen verlangen.

Verlängerung Zeitmietvertrag - Zeitpunkt des Grundes für Zeitmietvertrag verschiebt sich

Wenn der Grund für die Befristung erst später eintritt, so können Sie eine Verlängerung um den Zeitraum der Verzögerung verlangen. 

Beispiel

Würde sich z.B. eine geplante Modernisierung um ein Jahr verzögern, so können Sie eine Verlängerung von einem Jahr verlangen.

Zeitmietvertrag wird zu normalem Mietvertrag - Grund für Zeitmietvertrag besteht nicht

  • Entfällt der Grund für die Befristung ganz (bzw. besteht nicht), so können Mieter eine unbefristete Verlängerung des Mietvertrags vom Vermieter verlangen.
  • Dies führt dazu, dass das Mietverhältnis zeitlich nicht mehr befristet ist, zukünftig unbefristet fortgesetzt wird.

Für die Auseinandersetzung um einen befristeten Mietvertrag und seine Verlängerung sollten Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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