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Mieterselbstauskunft für Mietvertrag - Lügen kann sinnvoll sein

Meist sollen Mieter vor Abschluss des Mietvertrags für eine Wohnung eine Selbstauskunft (Mieterselbstauskunft) gegenüber dem künftigen Vermieter erteilen. Was sollen Mietinteressenten für die Selbstauskunft beachten?

Keine Verpflichtung zur Abgabe einer Mieterselbstauskunft für den Mietvertragsabschluss

Wird vom Vermieter bzw. dessen Beauftragten ein Fragebogen zum Ausfüllen vorgelegt, so muss dieser nicht beantwortet werden -

  • Aber:
    Wird keine Selbstauskunft erteilt, dann besteht in der Regel keine Chance, in den Kreis der Bewerber für die zu vermietende Wohnung einbezogen zu werden. 

Vermieter will mit der Mieterselbstauskunft die persönlichen Verhältnisse prüfen

Ein sehr wesentliches Interesse des Vermieters ist herauszufinden, ob sich künftige Mieter die geforderte Miete überhaupt leisten können. 

Aber: Vermieter stellen auch gerne persönliche Fragen, möchten sich so ein "Bild" von ihrem künftigen Mieter machen. Was dürfen Vermieter im Rahmen der Selbstauskunft fragen, verlangen?

    Mieterselbstauskunft - Vermieter verlangt die Kopie des Ausweises, Pass

    Vermieter dürfen eine Kopie der Ausweispapiere nicht verlangen - aber man sollte entscheiden, ob man dem Vermieter trotzdem eine Kopie überlässt.

    Die Chancen, den Mietvertrag ohne Kopie des Ausweises zu bekommen, sind sonst eher gering.

    Angabe der Nationalität in der Mieterselbstauskunft

    Fragen zu Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft des Wohnungsbewerbers sind nicht zulässig, müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

    Wesentliche falsche Angaben in der Selbstauskunft - Kündigungsrisiko für Mietvertrag

    Achten Sie darauf, dass unwahre wesentliche Selbstauskünfte, die in einem engen Bezug zum künftigen Mietverhältnis stehen, zu einem Kündigungsrisiko für den Mietvertrag werden können.
    Insbesondere betrifft dies den Fragenkomplex zur Bonität des Interessenten.

    Beispiele:

    Eine Ãœbertreibung bei der Höhe des monatlichen Netto-Einkommens stellt ein Kündigungsrisiko dar. 
    Auch die unwahre Beantwortung der Frage:

    "Wie viele Personen sollen einziehen?" kann zur Kündigung der Wohnung führen.

    Persönliche Fragen in der Mieterselbstauskunft - keine wahrheitsgemäße Beantwortung

    Bestimmte Fragen müssen nicht der Wahrheit entsprechend beantwortet werden - lügen kann sinnvoll sein.

    Wer persönliche Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, der verspielt eventuell seine Chancen die gewünschte Wohnung zu bekommen. 

    Bei Fragen, die auf persönliche Vorlieben abzielen, persönliche Lebensbereiche betreffen, sollten Sie immer überlegen, wie sie möglichst eine neutrale bzw. positive Antwort geben.

    Unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft - Auskunft verweigern, ober beantworten?

    Man wundert sich über Fragen, die Vermieter stellen, und die oft genug auf das Ausforschen des persönlichen und/oder intimen Lebensbereichs des Mietinteressenten unzulässigerweise abstellen.

    Fragen, die in einer Selbstauskunft nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen

    Nachstehende Fragen sind nicht zulässig. Dies einem Vermieter zu sagen hilft jedoch nicht, denn man möchte ja die Wohnung bekommen.

    Der Vermieter kann aber nicht erwarten, dass Sie solche Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

    Solche Fragen könnten beispielsweise wie folgt beantwortet werden:

    Beispiele


    • Sind Sie homosexuell? 

    Da Homosexualität bei vielen Vermietern immer noch anrüchig ist, sollten Sie einfach mit: Nein antworten

    • Welche Religion haben Sie? 

    Das ist heute nicht mehr so wichtig. Sie könnten also einfach: Keine schreiben. Aber, wenn es ein kirchlich engagierter Vermieter ist, schreiben Sie: Evangelisch oder katholisch, je nach Glaubensrichtung des Vermieters.
    Auch bei älteren privaten Vermietern kann sich die Angabe einer Religionszugehörigkeit empfehlen.

    • Rauchen Sie? Nein

    Nichtraucher werden von Vermietern bevorzugt. Ob Sie Raucher oder Nichtraucher sind, geht den Vermieter nichts an. Fällt dem Vermieter das Rauchen später auf, so kann deswegen der Mietvertrag nicht gekündigt werden.  

    • Haben Sie Vorstrafen? Nein
      Steht eine Vorstrafe mit einem früheren Mietverhältnis in Bezug (z.B. Mietbetrug, Einmietbetrug), dann wäre diese anzugeben.
    • Haben Sie eine Parteimitgliedschaft, wenn JA, welche? Nein
    • Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft? Nein
    • Besteht eine Schwangerschaft (Planen Sie Kinder)?
      Sind in dem betreffenden Haus in der Mehrzahl kinderlose Haushalte: es empfiehlt sich die Beantwortung mit Nein 
    • Bekommen Sie oft Besuch? Nein (ich / wir lieben die Ruhe)
    • Hören Sie gerne Musik? 

    Vermieter versuchen so u.a. herauszufinden, ob ein künftiger Mieter Anlass für Beschwerden, Ruhestörungen sein könnte: 

    Selten höre(n) ich / wir mal leise Musik

    Welche Art Musik bevorzugen Sie? Klassische Musik

    • usw. 



    Redaktion


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