Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Vermieter muss Energieausweis für Mietwohnung vorlegen
Vor der Vermietung muss jeder Vermieter dem Wohnungsinteressenten unaufgefordert einen Energieausweis vorlegen.
Anmietung einer Wohnung - Vorlage eines Energieauseises ist Pflicht
Diese Pflicht besteht schon seit dem 1.5.2014. Als künftige Mieterin oder Mieter einer Wohnung sollen Sie einschätzen können, ob die Mietwohnung, für die Sie sich interessieren, hohe Kosten für Energie verursachen wird. Damit soll der Energieverbrauch ausdrücklich in das Bewusstsein gerückt werden.
Aber: Das Einfordern des Energieausweises verschlechtert die Chancen auf einen Mietvertrag erheblich.
Höhe der Energiekosten vom Zustand des Hauses, der Heiztechnik abhängig
- Die Höhe der Energiekosten ist abhängig davon, wie gut die Heizungsanlage und die Anlage für die Warmwasserbereitung ist, wie viel Energie dort also verbraucht wird und wie effektiv sie in Wärme umgesetzt wird.
Andererseits spielt eine Rolle, wie viel von der Wärme ungenutzt wieder verloren geht, z.B. durch eine fehlende Dämmung zum Dach hin, über dem Kellergeschoss bzw. an der Kellerdecke, schlechte Fenster, ungedämmte Rohrleitungen, schlecht isolierende Außenwände.
Ein bedarfsorientierter Energieausweis wird berechnet nach der vorhanden Bausubstanz.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis geht von dem tatsächlichen Verbrauch der letzten Jahre aus.
Information - Was bedeuten die Eintragungen im Energieausweis?
Die Erläuterungen zu den wichtigsten Werten finden Sie hier:
Energieausweis - die wichtigsten Werte
Auf die Vermieterseite soll die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises die Wirkung haben, dass sich die Eigentümer darum bemühen, die Energiekosten der Immobilie zu reduzieren, weil das ein Wettbewerbsfaktor ist.
Bisher zeigen Stichproben des Deutschen Mieterbundes - nur 25 % der Vermieter legen den Energieausweis unaufgefordert vor, weitere 25 % tun das auf Nachfrage, die andere Hälfte hält sich überhaupt nicht daran.
Mietrechtliche Ansprüche wegen falscher Werte im Energieausweis?
Ansprüche des Mieters gegen seinen Vermieter ergeben sich aus falschen Werten in einem Energieausweis nicht bzw. wären eventuell nur möglich, wenn der Energieausweis tatsächlich Bestandteil des Mietvertrages wäre, was aber in der Regel nicht der Fall bzw. äußerst selten ist:
Mietrecht - Angaben im Energieausweis, Werte stimmen nicht
Die Kosten der Erstellung eines Energieausweises hat immer der Vermieter zu tragen.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: