Logo

Auskunftsklage - Auskunft vom Vermieter der Wohnung bekommen

Es kann im Mietverhältnis aus unterschiedlichen Gründen dazu kommen, dass Mieter eine Auskunft, eine Information vom Vermieter verlangen, diese aber nicht erhalten.

Es besteht dann die Möglichkeit, Klage auf Auskunft gegen den Vermieter zu erheben.

Voraussetzung für eine Auskunftsklage gegen den Wohnungsvermieter

Eine Auskunftsklage hat nur Sinn, wenn Sie einen Anspruch darauf haben, dass der Vermieter Ihnen eine bestimmte Auskunft erteilt - das sind in der Regel Fragen, die mit dem Mietverhältnis zusammenhängen und die Sie nicht selbst beantworten können.

Vorbereitung einer Auskunftsklage gegen den Vermieter der Wohnung

Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich zur Auskunftserteilung auf und setzen Sie ihm eine Frist dafür.

Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang des Schreibens beim Vermieter nachweisen können.

Reagiert der Vermieter innnerhalb der gesetzten Frist nicht, dann ist der Weg zur Auskunftsklage frei.
Die Klage ist am Amtsgericht Ihres Wohnsitzes zu erheben.

  • Lassen Sie sich dazu rechtlich beraten. 

In welchen Fällen kann eine Auskunftsklage gegen den Vermieter sinnvoll sein

Dazu gehört beispielsweise:

  • In Ihrem Mietvertrag ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, Sie möchten wissen, ob diese Pauschale herabgesetzt werden kann, und verlangen Auskunft über die aktuelle Höhe der Betriebskosten und Belege dafür.
  • Sie möchten wissen, ob Ihr Vermieter die Mietkaution, die Sie geleistet haben, nach den gesetzlichen Vorschriften angelegt hat und in welcher Höhe bisher Zinsen erzielt worden sind.
  • Sie haben einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen, weil Ihr Vermieter nach Fristablauf selbst die Wohnung nutzen will, und wollen jetzt erfahren, ob er weiterhin diese Absicht hat.

Auskunftsklage gegen Vermieter wegen Mitteilung der Vormiete, früheren Miete

Sie nehmen an, dass die Miete für Ihre neu angemietete Wohnung in einem Gebiet, wo die Mietpreisbremse gilt, zu hoch ist.

  • Mieter haben An­spruch, die Höhe der Vor­mie­te zu erfahren, wenn es um die Anwendung der Mietpreisbremse geht.

Der Ver­mie­ter muss dafür ent­spre­chen­de Be­le­ge - z.B. den Miet­ver­trag des Vormieters - vor­le­gen. Es reicht nicht, dass der Vermieter nur eine Bestätigung über die Höhe der Vormiete abgibt:
LG Ber­lin, Ur­teil vom 26.06.2019

Sie können auch nachfragen, ob die Wohnung umfassend modernisiert worden ist.

Auskunftsklage gegen Vermieter über gespeicherte personenbezogene Daten

Vermieter und Verwalter erheben und speichern Daten über ihre Mieter.

Unmittelbar aus Art. 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung haben Sie einen Anspruch auf Auskunft, welche personenenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind.

BGH: Auskunftsanspruch, "personenbezogene Daten" ist weit zu verstehen

Auskunftsanspruch gegen den Wohnungsvermieter in Bezug auf die Eigentümer

Es kann darüber hinaus weitere Ansprüche auf Auskunft geben, die sich aus Ihrem Mietverhältnis ergeben:

Beispiel

Sie wissen, dass Ihr Vermieter aus mehreren Personen besteht (z.B. als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR), Sie brauchen die Auskunft, welche Personen das sind.

Auskunftsklage gegen Verwaltung - Mitteilung der Eigentümer

Ein Sonderfall ist der, dass Sie wissen wollen, wer überhaupt aktuell Ihr Vermieter ist - dann können Sie ihn natürlich nicht auf Auskunft verklagen:

Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten

Wenn für die Eigentümer eine Verwaltung auftritt, ist diese auskunftspflichtig. Sie können dann also die Verwaltung auffordern, Auskunft über die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der Eigentümer / Vermieter zu erteilen, die sie vertritt. Wird innerhalb angemessener Frist die Auskunft nicht erteilt, kann Auskunftsklage gegen die Verwaltung erhoben werden.
Urteil: Auskunftsklage gegen Verwaltung auf Auskunft über Eigentümer


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: