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Mieter überstreichen Mustertapete - ordnungsgemäße Renovierung?
Wenn Mieter eine Mustertapete überstreichen, kann das bei der Rückgabe der Wohnung zu Schwierigkeiten führen.
Beim Anblick mancher Mustertapeten kann man auf die Idee kommen, diese zu überstreichen - weil das Muster sowieso kaum zu ertragen, oder auch weil die Tapete unansehnlich geworden ist.
Bevor Sie zum Pinsel greifen, sollten Sie einen Moment überlegen.
Mustertapete ist bei Anmietung, Einzug in die Mietwohnung vorhanden
Ist die Wohnung schon beim Einzug mit einer nicht akzeptablen Mustertapete ausgestattet, dann könnten Sie den Vermieter bitten, dass er die Tapete ersetzt, bevor Sie einziehen:
Einzug, Wohnungsübergabe - Mietwohnung hat Mustertapeten
- Wenn das nicht klappt, und Ihnen im Vertrag auch noch die Pflicht auferlegt wird, die Wohnung zu renovieren, dann sollten Sie zunächst einmal prüfen, ob diese Vereinbarung wirksam ist: Schönheitsreparaturen, Renovierung - Vereinbarung im Mietvertrag
Nehmen Sie dazu fachkundige Beratung in Anspruch. Hier sind immer die Umstände des Einzelfalls wichtig.
Überstreichen einer Mustertapete, Strukturtapete gilt als nicht fachgerecht
Das Überstreichen einer Mustertapete gilt grundsätzlich nicht als fachgerecht. Das gilt auch, wenn Sie selbst eine Mustertapete geklebt haben, die Ihnen später nicht mehr gefällt und dann überstreichen. Mustertapeten haben normalerweise keine gleichmäßige Struktur - wie z.B. eine Rauhfasertapete -, es bleibt am Ende, auch bei gut deckendem Anstrich, meist der Eindruck einer laienhaften Arbeit.
Renovierungsvereinbarung unwirksam - Mustertapete überstreichen?
Als Mieter macht man manchmal lieber selbst Renovierungsarbeiten, anstatt sich mit dem Vermieter zu streiten. Wenn die Renovierungsklausel unwirksam ist, müssen Sie aber aufpassen, dass Sie sich damit nicht auch noch Schadenersatzansprüche einbrocken.
- Wenn Sie selbst Arbeiten ausführen oder ausführen lassen, dürfen Sie den Zustand nicht verschlechtern.
- Führen Sie unfachmännisch Arbeiten aus - dazu gehört eben grundsätzlich auch das Überstreichen einer Mustertapete -, dann kann das zu Schadenersatzansprüchen des Vermieters führen.
In diesem Fall ist daher zu prüfen, ob nicht doch der Vermieter in Anspruch genommen wird, die hässliche Mustertapete zu ersetzen.
Renovierungsverpflichtung wirksam - was ist mit der Mustertapete bei Rückgabe der Wohnung?
Wenn Ihnen im Vertrag wirksam die Pflicht zur Renovierung auferlegt wurde, dann können Sie zwar während der Vertragsdauer die hässliche Mustertapete überstreichen.
- Weil aber das Überstreichen einer Mustertapete grundsätzlich nicht fachgerecht ist, sollten Sie die Wohnung am Ende des Vertrags nicht in diesem Zustand zurückgeben.
Wenn der Mietvertrag beendet wird, sollten Sie rechtzeitig vor der Rückgabe der Wohnung prüfen, ob Sie zur Renovierung verpflichtet sind, was genau zu tun ist:
Ende Mietvertrag, Wohnungsrückgabe - Renovierung vor Rückgabe ?
Hierfür kann eine Vorabnahme sinnvoll sein: Vorabnahme - Vorbereitung der Wohnungsrückgabe
Manchmal lässt sich ein Vermieter darauf ein, dass eine tapezierte Wand überstrichen wird.
Redaktion
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