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Untervermietung - jemanden als Untermieter einziehen lassen erlaubt?

Grundsätzlich benötigen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters, wenn Sie Ihre Mietwohnung ganz oder teilweise durch Untervermietung jemandem zum Gebrauch überlassen wollen.

Besteht ein berechtigtes Interesse, dann haben Mieter Anspruch auf die Untermieterlaubnis

Sie haben nach § 553 BGB einen Anspruch auf diese Erlaubnis, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

​​​​​​​Zeitweise Untervermietung an Touristen ist kein berechtigtes Interesse des Mieters

Eine beabsichtigte zeitweise Untervermietung an Feriengäste ist kein berechtigtes Interesse des Mieters, der Vermieter muss dies nicht erlauben:
Untervermietung an Touristen, Gäste - kein Anspruch auf Erlaubnis 

Untervermietung an eine bestimmte Person - generelle Erlaubnis für Untervermietung

Grundsätzlich müssen Sie dem Vermieter, wenn Sie eine Untervermietungserlaubnis verlangen, angeben, an welche Person untervermietet werden soll.

Musterbrief Antrag auf Erlaubnis der Untervermietung

Denn der Vermieter muss prüfen können, ob genau gegen diese Person besondere Gründe sprechen, die zu einer Unzumutbarkeit führen.

Die Erlaubnis gilt dann auch nur für diese Person. Ein Anspruch auf eine generelle Erlaubnis der Untervermietung besteht höchstens in besonderen Ausnahmefällen.

Untervermietung – Hat Mieter Anspruch auf eine generelle Erlaubnis? 

Nicht alle Mitbewohner gelten bzw. sind Untermieter, z.B. Besucher des Mieters: 
Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt?  

Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung? 

Muss der Vermieter die Untervermietung der ganzen Wohnung genehmigen?

Einen Anspruch auf die vollständige Untervermietung der gesamten Wohnung gibt es nicht. Die notwendige Erlaubnis hierzu kann Ihr Vermieter ohne Angabe von Gründen verweigern.

Es kann aber Ausnahmen geben: Gesamte Wohnung untervermieten möglich? 

Sie haben dann möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht wegen der nicht erteilten Untermieterlaubnis.

Manchmal darf der Vermieter einen Untermietzuschlag für die Untervermietung nehmen

Ihr Vermieter kann seine Zustimmung unter bestimmten Voraussetzungen von einem Untermietzuschlag abhängig machen. 

Der Antrag auf Erteilung der Untermieterlaubnis mit den notwendigen Angaben auch zum/zur Untermieter/in sollte zu Beweiszwecken immer schriftlich erfolgen. Die Bestätigung der Erlaubnis durch Ihren Vermieter sollte ebenfalls schriftlich erfolgen: 
Untervermietung - Erlaubnis vom Vermieter bekommen, beantragen 

Ohne Erlaubnis nicht einfach untervermieten, jemanden einziehen lassen

Wenn Sie den Untermieter ohne die Erlaubnis Ihres Vermieters einziehen lassen, gehen Sie das Risiko der Kündigung der Wohnung ein:  
Unerlaubte Untervermietung - Kündigung Mietvertrag durch Vermieter  

Tipp


Es ist immer sehr zu empfehlen, dass Sie mit Ihrem Untermieter einen schriftlichen Untermietvertrag abschließen: Untermietvertrag - Was vereinbaren, was regeln? 

Verursacht ein Untermieter Schäden an der Mietwohung oder dem Haus, oder begeht er sonstige fehlerhafte Handlungen in Bezug auf die Mietsache, muss der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter haften: 
Untervermietung - mein Untermieter hat einen Schaden verursacht 



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