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Ratgeber Untervermietung
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Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
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Untervermietung - Untermieter, jemanden einziehen lassen, erlaubt?
Grundsätzlich benötigen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters:
Untervermietung – Hat Mieter Anspruch auf eine generelle Erlaubnis?
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses besteht Anspruch auf Untermieterlaubnis
Sie haben einen Anspruch auf diese Erlaubnis, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie haben ein berechtigtes Interesse:
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung - Ihr Interesse an der Untervermietung ist erst nach Vertragsabschluss entstanden,
- Sie wollen nur einen Teil der Wohnung untervermieten:
Untervermietung – nur von Zimmern, eines Teils der Wohnung - die Untervermietung darf für Ihren Vermieter nicht unzumutbar sein.
Eine beabsichtigte zeitweise Untervermietung an Feriengäste ist kein berechtigtes Interesse, muss der Vermieter nicht erlauben.
Untervermietung an Touristen, Gäste - kein Anspruch auf Erlaubnis
Muss der Vermieter die Untervermietung der ganzen Wohnung genehmigen?
Einen Anspruch auf die vollständige Untervermietung der gesamten Wohnung gibt es nicht. Die notwendige Erlaubnis hierzu kann Ihr Vermieter ohne Angabe von Gründen verweigern
- es kann aber Ausnahmen geben: Gesamte Wohnung untervermieten möglich?
Sie haben dann möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht wegen der nicht erteilten Untermieterlaubnis.
- Dies kann interessant sein für die Kündigung eines Zeitmietvertrags oder einen Vertrag mit Kündigungsausschluss: Untervermietung, keine Erlaubnis - Zeitmietvertrag kündigen
Die Ratgeber können Sie überall kaufen, wo es eBooks gibt, z.B. bei
Manchmal darf der Vermieter einen Untermietzuschlag für die Untervermietung nehmen
Ihr Vermieter kann seine Zustimmung unter bestimmten Voraussetzungen von einem Untermietzuschlag abhängig machen.
Der Antrag auf Erteilung der Untermieterlaubnis mit den notwendigen Angaben auch zum/zur Untermieter/in sollte zu Beweiszwecken immer schriftlich erfolgen. Die Bestätigung der Erlaubnis durch Ihren Vermieter sollte ebenfalls schriftlich erfolgen:
Untervermietung - Erlaubnis vom Vermieter bekommen, beantragen
Nicht einfach untervermieten, jemanden einziehen lassen, wenn keine Erlaubnis vorliegt
Wenn Sie den Untermieter ohne die Erlaubnis Ihres Vermieters einziehen lassen, gehen Sie das Risiko der Kündigung wegen unbefugter Untervermietung durch Ihren Vermieter ein:
Unerlaubte Untervermietung - Kündigung Mietvertrag durch Vermieter
Es ist dringend zu empfehlen, dass Sie mit Ihrem Untermieter einen schriftlichen Untermietvertrag abschließen: Untermietvertrag - Was vereinbaren, was regeln?
Wenn ein Untermieter Schäden verursacht oder sonstige fehlerhafte Handlungen in Bezug auf die Mietsache begeht, muss der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter haften:
Untervermietung - mein Untermieter hat einen Schaden verursacht
Nicht alle Mitbewohner gelten bzw. sind Untermieter, z. B. Besucher:
Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt?
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