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Heizkostenabrechnung - Berechnung Heizkosten für Balkon, Terrasse

Balkone und Terrassen werden nicht beheizt, auch Warmwasser wird dort nicht verbraucht. Können diese Flächen in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt, angesetzt werden?

Die Balkonfläche, die Terrasse ist in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt

Dennoch können möglicherweise diese Flächen bei der Abrechnung von Heizkosten und Warmwasserkosten berücksichtigt werden.

Flächen für Balkon, Terrassen in der Heizkostenabrechnung, Verteilung Warmwasserkosten

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs darf der Vermieter in der Heizkostenabrechnung auch Flächen von Balkon und Terrasse berücksichtigen.

Heizkostenabrechnung - der Balkon, die Terrasse wird abgerechnet

Möglich ist, dass in der Heizkostenabrechnung der Anteil der Fläche berücksichtigt ist, der für die kalten Betriebskosten gilt, also maximal bis zur Hälfte der Fläche eine Anrechnung erfolgt. 

Die Amtsgerichte und Landgerichte sehen das teilweise differenzierter:

  • Wenn alle Wohnungen etwa gleich große Balkone und Terrassen haben, können die Flächen auch bei der Verteilung von Heizkosten und Warmwasserkosten berücksichtigt werden.
  • Sind aber nicht alle Wohnungen mit Balkon oder Terrasse ausgestattet, oder sind diese Flächen bei verschiedenen Wohnungen deutlich unterschiedlich, dann kann es ungerecht - unbillig - sein, die Flächen bei der Verteilung von Heizkosten und Warmwasserkosten einzubeziehen.
Hinweis


Holen Sie frühzeitig fachkundigen Rat ein, wie die Gerichte in Ihrer Region die Einbeziehung von freiliegenden Flächen für die Heizkostenabrechnung beurteilen.


Redaktion


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