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Besucher zahlt Geld, Miete für Aufenthalt - unerlaubte Untervermietung 

Zahlt eine Person für die Benutzung der Wohnung des Mieters oder eines Zimmers der Wohnung Miete, Geld an den Hauptmieter der Wohnung, so ist dies in der Regel eine Untervermietung, für die Hauptmieter eine Genehmigung des Vermieters brauchen. 

Besuch zahlt für Aufenthalt Geld, Anteil von der Miete der Wohnung an den Mieter 

Bei Bezahlung eines Aufenthalts handelt es sich im eigentlichen Sinne nie um "Besucher", sondern solche Personen gelten als Untermieter.

Besucher zahlt für einen Aufenthalt Geld - es ist eine nicht erlaubte Untervermietung

Zahlt ein "Besucher" für seinen Aufenthalt an den Hauptmieter Geld, Miete, dann handelt es sich tatsächlich um eine nicht erlaubte Untervermietung.

Besucher zahlt ein Entgelt an den Hauptmieter - ist das immer eine Untervermietung?

Eine Möglichkeit zur Unterscheidung zwischen einem erlaubten Besuch des Mieters in seiner Wohnung und einer unerlaubten Untervermietung gibt es nicht, wenn für einen Aufenthalt nachweisbar Geld verlangt, bezahlt wird.

Mieter, die an "Besucher" vermieten, können sich in solchen Fällen nicht herausreden

  • - falls der Vermieter der Wohnung nachweisen kann, dass ein Besucher (bzw. eher ein Tourist) ein Entgelt (Miete) für seinen Aufenthalt zahlt.
  • Bereits eine Anzeige in einem einschlägigem Portal für die Vermittlung von Zimmern, Wohnungen ist ein Beweis, es besteht ein Kündigungsrisiko:
    Wohnung an Touristen vermietet - Kündigung des Mietvertrags

Für die Ãœbernachtung zahlen Besucher Geld, Teil der Miete - unerlaubte Untervermietung

Für eine Untervermietung benötigen Mieter immer eine Erlaubnis des Vermieters.

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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