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Musikunterricht in der Mietwohnung - Kündigung des Mietvertrages
Gibt der Mieter in seiner Mietwohnung Musikunterricht, kann das ein Grund zur Kündigung - sogar zur fristlosen Kündigung - des Mietvertrags durch den Vermieter sein.
Nach der Rechtsprechung gehören zum Wohnen nur solche beruflichen Tätigkeiten, die der Mieter z.B. im häuslichen Arbeitszimmer ausübt und die nach außen hin nicht intensiver als eine Wohnnutzung in Erscheinung treten.
Musikunterricht in der Wohnung kann über die normale Nutzung hinausgehen
- Werden berufliche Aktivitäten in der Wohnung ausgeübt, die deutlich über die übliche Wohnnutzung hinausgehen, kann das eine vertragswidrige Nutzung sein, die der Vermieter nicht dulden muss.
- Das kann z.B. sein, wenn Musikschüler sehr häufig in der Wohnung aus- und eingehen, Musik andere Mieter stört.
Musikunterricht in der Mietwohnung kann einen Kündigungsgrund darstellen
Nach einer Abmahnung kann solches Verhalten auch zu einer fristgemäßen Kündigung oder sogar fristlosen Kündigung des Vermieters führen. Der Bundesgerichtshof hat deswegen eine Vermieterkündigung für berechtigt erklärt, weil der Mieter nach eigenen Angaben an drei Werktagen in der Woche zehn bis zwölf Schülern Gitarrenunterricht erteilt hatte, ohne das vorher mit dem Vermieter verabredet zu haben.
- Wenn Sie eine berufliche oder geschäftliche Tätigkeit in der Wohnung beabsichtigen, die über die übliche Wohnnutzung hinausgeht, so sollten Mieter dies mit dem Vermieter zuvor abzuklären.
Erlaubnis für gewerbliche Nutzung der Mietwohnung durch Vermieter
Redaktion
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