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Nachts in der Wohnung Baden, Duschen - erlaubt oder Ruhestörung?

Nachts Baden und Duschen, und eine damit verbundene, normale Geräuschentwicklung, sind nicht zu beanstanden bzw. von anderen Mietern des Hauses hinzunehmen. Aber es kann auch dazu kommen, dass wegen eines Verhaltens des Nachbarn eine Ruhestörung vorliegt.

Baden, Duschen - Lärm, Ruhestörung durch den Nachbarn?  

Auch bei einem normalen Duschen oder Baden entstehen Geräusche, z.B. durch abfließendes oder zufließendes Wasser - dies ist keine Ruhestörung bzw. ein Verstoß eines Nachbarn gegen seine Mieterpflichten.

Keine normale Geräuschentwicklung ist aber z.B., wenn beim Baden oder Duschen das Radio im Badezimmer läuft oder, auch das ist schon vorgekommen, beim Baden oder Duschen laut gesungen wird.

Hausordnung, Mietvertrag verbietet nachts Baden und Duschen, zu bestimmten Uhrzeiten

  • Die Regelungen in einer Hausordnung oder in einem Formularmietvertrag, die Baden und Duschen, zum Beispiel nachts, verbieten, sind unwirksam.
  • Körperpflege ist ein Grundbedürfnis und gehört zum normalen Gebrauch der Mietwohnung.
  • Dieses Grundbedürfnis darf nicht eingeschränkt werden. 

Daher ist jederzeit Baden oder Duschen für den Mieter und seine Haushaltsangehörigen erlaubt, soweit es sich dabei um ein normal Ã¼bliches Verhalten bei der Nutzung der Mietwohnung handelt.

  • Einschränkungen beim Duschen können aber möglich sein, wenn Mieter zu laut oder auch zu lange duschen. Die Ruhezeit geht in der Regel von 22 bis 6 Uhr. Wird in dieser Zeit zu laut und/oder auch zu lange geduscht, der stört mit dem Duschen und Baden durchaus andere Mieter - besonders in hellhörigen Häusern sind die Fließgeräusche von Wasser zu hören. 

Ab 22 Uhr sollten Mieter nicht zu lange Duschen oder Baden, Störungen vermeiden

Ein ausgedehntes, langes Duschen oder Baden in Ruhezeiten, besonders nachts, dies kann im Streitfall so gewertet werden, dass ein solches Verhalten nicht mehr einer normalen Nutzung der Mietwohnung entspricht.

Gerichtlich wurde in einem Einzelfall schon mal geurteilt, dass das Baden und Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern soll.
Die 30 Minuten können nicht einfach auf andere Fälle übertragen werden, der jeweilige Einzelfall ist entscheidend - es gilt, auch im Sinne von Energie- und Wasserersparnis, je kürzer das Baden und Duschen dauert, desto besser.

Ruhestörung durch Baden oder Duschen des Nachbarn - Mietminderung kann möglich sein

Wird eine zu erwartende Verhältnismäßigkeit überschritten, so kann durch die dadurch auftretenden störenden Geräusche eine Mietminderung für betroffene Mieter in Frage kommen.



Redaktion


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